(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/06, 27) < home RiV >
Zum Tod von Dr. Jan Albers
Am 22.01.2006 verstarb im 84. Lebensjahr Dr. Jan Albers. Mit ihm verliert Hamburg eine herausragende Richterpersönlichkeit.
Sein Berufsweg führte ihn zunächst bis zum Vorsitzenden eines Senats des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, als dieses noch mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht institutionell verflochten war. Nach der Verselbständigung des Hamburgischen OVG wurde er dessen Präsident bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1987.
Jan Albers lebte mit breit gestreuten außerjuristischen Kenntnissen und Neigungen vorbildlich nach dem Wort von Martin Luther, nach dem ein Jurist, der „nichts ist als ein Jurist, ein arm Ding“ ist. So war er als Nachfahre hanseatischer Kaufmanns- und Honoratiorenfamilien ein besonderer Kenner und Liebhaber der hamburgischen Stadt-, Kultur- und Architekturgeschichte wie auch der seiner geliebten Stadt Lübeck. Hiervon zeugen neben einer Reihe von Veröffentlichungen seine Tätigkeiten im Vorstand des Vereins für Hamburgische Geschichte und der Stiftung Dom zu Lübeck. Ihn über die Baugeschichte des Justizforums am Sievekingplatz sprechen zu hören, etwa anlässlich der Dankesrede für den Emil von Sauer-Preis, war ein Genuss.
Jan Albers war ebenso wie seine Frau Anna-Christa ein begnadeter Menschenfischer. Beide verstanden es meisterhaft, in ihrem Haus „Billhoop“ in Wentorf Gäste aus verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichen Berufen zusammenzuführen. Jedem der Anwesenden wird die Atmosphäre dieser Abende unvergesslich sein, bei denen Musiker sangen und spielten und Kirchenmänner über theologische Themen sprachen, wobei stets anstelle von strikt verbetenen Geschenken ein Bettelsack zugunsten sozialer und kirchlicher Einrichtungen gefüllt werden wollte.
Der jüngeren Juristengeneration wird Jan Albers als Mitherausgeber der Anthologie „Recht und Juristen in Hamburg“ ein Begriff sein, zu der er die Beiträge „Das Hanseatische Oberlandesgericht“ und „Hamburger Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1922 bis 1948“ beisteuerte, vor allem aber durch seine jahrzehntelange Mitarbeit am Kommentar zur ZPO von Baumbach-Lauterbach, eine Kärrnerarbeit, der er sich alljährlich bis zuletzt unterzog.
Peter Dahns