(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/05, 4) < home RiV >
Kostendämpfungspauschale
Ein Kollege hat sich entschlossen, den Abzug von der Beihilfe in Höhe der Kostendämpfungspauschale anzufechten. Der Richterverein prüft, inwieweit er jene Klage zu einem Musterverfahren machen wird. Jedenfalls wird der Richterverein an die Beihilfestelle herantreten, um eine Übertragung auf alle anderen Richterfälle zu erreichen. Beim derzeitigen Stand möchte der Richterverein eine Empfehlung, ob Widerspruch eingelegt werden soll, noch nicht aussprechen.
die Redaktion