(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/05, 29) < home RiV >

„Freitagsgespräche“
zum Strafrecht

 

Am 03.06.2005 fand in der Cafeteria der Grundbuchhalle ab 16.30 Uhr erstmals ein „Freitagsgespräch“ statt. Wie bereits in Heft 1/05 der MHR mitgeteilt, handelt es sich dabei um eine monatliche Vortragsreihe vornehmlich für Hamburgische Proberichter und alle weiteren interessierten Kollegen. Etwa 30 Teilnehmer, vorwiegend Proberichterinnen und –richter sowie junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch einige dienstältere Kollegen, begrüßten Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Gerhardt vom 5. (Leipziger) Strafsenat, die sich dankenswerter Weise bereit erklärt hatte, die Veranstaltungsreihe zu eröffnen. Drei Themen war der Vortrag gewidmet:

Zunächst gab Frau Dr. Gerhardt einige Tipps und Hinweise zur Abfassung eines Urteils, wobei sie auf typische Probleme und häufige Fehler aus der Sicht des Revisionsgerichts hinwies. Weiterhin referierte sie über eine Grundsatzentscheidung ihres Senats aus dem Jahre 2004 zur Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB bei verschuldet herbeigeführter Trunkenheit. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Erörterung der tragenden Gründe der Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen vom 03.03.2005 zur verfahrensbeendenden Absprachenpraxis. Nach jedem Thema bestand die Gelegenheit zu Zwischenfragen, von der gerne Gebrauch gemacht wurde.

Am Ende der Veranstaltung entwickelte sich eine rege Diskussion. Mit einem entspannten Beisammensein von Referentin und Gästen nahm der Abend bei einem weiteren Glas Wein seinen Ausklang. Über das rege Interesse an dieser wie auch der strafrechtlichen Folgeveranstaltung aus dem Juli, in der Herr Schaberg über das Thema „Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung“ referierte, das durch die Teilnehmeranzahl und zahlreiche Wortbeiträge dokumentiert wurde, haben wir uns sehr gefreut und sehen gespannt den kommenden Monaten mit interessanten Themen und kollegialem Zusammensein entgegen. Nähere Informationen versenden wir jeweils zeitnah per Email.

 

Miriam Tenorth, Kristina Groth, Marc Wenske

 

„Freitagsgespräche“
zum Zivilrecht

 

Am 1. Juli 2005 fand dann auch die erste Veranstaltung für den zivilrechtlichen Teil statt. Thema dieser Veranstaltung war das bei vielen jüngeren (und wohl auch älteren) Kollegen unbeliebte Rechtsgebiet der Miete. So freuten wir uns dann auch, dass sich Herr Dr. Langenberg bereit erklärt hatte, tatkräftige Hilfe zu leisten. Zur optimalen Vorbereitung bat Herr Dr. Langenberg, vorab gewünschte Themen mitzuteilen und forderte ausdrücklich dazu auf, eigene „Problemakten“ mitzubringen.

Nachdem sich die siebzehn Teilnehmer bei (etwas zu starkem) Kaffee „aufgewärmt“ hatten, folgte ein sehr informativer Vortrag über die Problemfelder des Mietrechts wie Schönheitsreparaturen, Minderung und Betriebskosten. Dankenswerter Weise stellte Herr Dr. Langenberg „Checklisten“ für die Überprüfung der Ansprüche zur Verfügung sowie ein Arbeitsblatt zur Berechnung der Minderung. Herr Dr. Langenberg ging detailliert und geduldig auf Fragen aus den Reihen der Zuhörer – deren es zahlreiche gab – ein. Die Resonanz der Teilnehmer an diesem Freitagsgespräch war durchweg positiv. Wir möchten uns hiermit noch einmal sehr herzlich bei Herrn Dr. Langenberg für sein Engagement im Rahmen unseres Projektes bedanken.

Michaela Paul, Arne Schramm

„Freitagsgespräche“
 Forensische Psychiatrie

Erneut laden wir die Assessoren zu unseren "Freitagsgesprächen" ein und freuen uns sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Norbert Leygraf als Referenten für die nächste Veranstaltung unserer Reihe gewinnen konnten.

Herr Leygraf ist Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen. Als psychiatrischer Sachverständiger für die Schuldfähigkeitsbegutachtung war er jüngst in dem sog. "Levke"-Verfahren vor dem Landgericht Stade bestellt und ist gegenwärtig im sog. Fall "Jessica" vor der Großen Strafkammer 22 des Landgerichts Hamburg tätig. In der strafrechtlichen Literatur ist er als Verfasser zahlreicher Aufsätze zur forensischen Psychiatrie hervorgetreten. Erst kürzlich war er Mitglied einer an forensisch-psychiatrischen Fragen besonders interessierten interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Juristen, forensischen Psychiatern und Psychologen sowie Sexualmedizinern, die Empfehlungen für die forensische Schuldfähigkeitsbeurteilung nach §§ 20, 21 StGB erarbeitet hat, zu deren Mitgliedern zählten unter anderem VRinBGH Dr. Rissing-van Saan, VRiBGH Nack, RiBGH Basdorf, RiBGH Dr. Boetticher, RiBGH Dr. Detter, RiBGH Maatz, RiBGH Pfister, VRiBGH a.D. Dr. Schäfer, die Bundesanwälte Hannich und Altvater, die weiteren forensischen Psychiater Prof. Dr. Foerster (Tübingen), Prof. Dr. Kröber (Berlin), Prof. Dr. Nedopil (München), der Sexualmediziner Prof. Dr. Dr. Beier (Berlin) und der Rechtspsychologe Prof. Dr. Köhnken (Kiel) (Zusammenfassung abgedruckt in NStZ 2005, 57 ff.).

Auch wenn uns mit Herrn Leygraf ein Referent zur Verfügung steht, mit dem aktuelle Fragen wie beispielsweise die Prognosebegutachtung bei der - nachträglichen - Sicherungsverwahrung spannend zu diskutieren sein könnten, haben wir ein grundlegendes psychiatrisches Thema als Vortragsgegenstand vorgeschlagen. Das Referat wird sich deshalb mit den Ausprägungen psychiatrischer Erkrankungen, ihrer kriminologischen Relevanz und ihrer forensischen Beurteilung befassen, insbesondere mit affektiven Psychosen, hirnorganischen Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen. Vom namensgebenden Tag dieser Reihe müssen wir ausnahmsweise abrücken. Mit den uns zur Verfügung stehenden geringen Mitteln hätten wir weder die Anreise noch die Übernachtung von Herrn Leygraf bezahlen können. Herr Leygraf hat zugunsten unserer Veranstaltung freundlicher Weise auf ein Honorar verzichtet und vorgeschlagen, im Anschluss an den Hauptverhandlungstag vor der Großen Strafkammer 22 zur Verfügung zu stehen. Deshalb laden wir herzlich ein für Montag, den 26.09.2005, 16.30 Uhr, Raum 583 im Ziviljustizgebäude. Um eine Anmeldung bitten wir bis zum 20.9.2005 per Mail an Marc Wenske.

Miriam Tenorth, Marc Wenske