hauptamtlicher DRB-Vorsitzender?
Im Verband wird derzeit diskutiert, den Bundesvorsitzenden in seinem Hauptamt als Richter bzw. Behördenleiter zu 50 % freistellen zu lassen und den entsprechenden Verdienstausfall auszugleichen. Ein Argumentationspapier mit den Vor- und Nachteilen finden Sie bei www.richterbund.info/rb-aktuell/ bundesvorsitzender.htm. Schreiben Sie uns gern Ihre Meinung an mhr@richterverein.de.
die Redaktion