(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/05, 8) < home RiV >

Familienzuschlag ab 3. Kind

 

Über dieses Thema wurde bereits in MHR 4/2004, S. 9 berichtet. Mittlerweile liegt eine erste neuere Entscheidung vor. Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 26.01.05 die Verwaltung verurteilt, mehr Geld zu zahlen. Mitglieder des Richtervereins können die Entscheidung abfordern bei mhr@richterverein.de.

die Redaktion