Familienzuschlag ab 3. Kind
Wie in der neuesten DRiZ (11/2004, S. 314) mitgeteilt, hat das BVerwG (DVBl 2004, 1416) im Anschluss an das BVerfG entschieden, dass Beamte (und Richter) mit 3 und mehr Kindern auch dann Anspruch auf höheres Gehalt haben, wenn das einfache Gesetz dies nicht vorsieht.
Für Hamburg ist nun zu ergänzen: Das Personalamt hat mitgeteilt, dass es sich an das Gesetz gebunden sehe und Bedenken gegen das Urteil des BVerwG's habe; Anspruchsteller werde es deshalb auf den Rechtsweg verweisen.
die Redaktion