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„Aufgabenreduzierung“

Am 31.08.04 trat das 1. Justizmodernisierungsgesetz[1] in Kraft. Viele haben schon von ihm gehört. Einige kennen schon viele der neuen Normen. Aber nur wenige wissen, dass das Gesetz in Artikel 9 das Werkzeug zur Abschaffung eines Teils der Richterschaft - nämlich der Handelsregisterrichter - bereitstellt. Der auf den ersten Blick harmlos erscheinende Text ermächtigt im Handelsregister zur Übertragung fast sämtlicher Richteraufgaben auf die Rechtspfleger. Ermächtigt werden die Länder. Diese können die Ermächtigung auf ihre Landesjustizverwaltungen übertragen. Mit einem Federstrich kann dann der Landesjustizminister/-senator fast einen kompletten Richterbereich abschaffen.

die Redaktion


 

[1] BGBl I 2004, 2198 (2205),

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2198.pdf