„Aufgabenreduzierung“
Am 31.08.04 trat das 1.
Justizmodernisierungsgesetz[1]
in Kraft. Viele haben schon von ihm gehört. Einige kennen schon viele der neuen
Normen. Aber nur wenige wissen, dass das Gesetz in Artikel 9 das Werkzeug zur
Abschaffung eines Teils der Richterschaft - nämlich der Handelsregisterrichter -
bereitstellt. Der auf den ersten Blick harmlos erscheinende Text ermächtigt im
Handelsregister zur Übertragung fast sämtlicher Richteraufgaben auf die
Rechtspfleger. Ermächtigt werden die Länder. Diese
können
die
Ermächtigung
auf
ihre
Landesjustizverwaltungen übertragen. Mit
einem Federstrich kann dann der Landesjustizminister/-senator fast einen
kompletten Richterbereich abschaffen.
die Redaktion