Übersicht über geplante Kürzungen
bei Sonderzuwendung und Urlaubsgeld
bei Bund und Ländern
(pdf-Version zur besseren Les- und Druckbarkeit)
Dienstherr |
Sonderzuwendung |
Urlaubsgeld |
Dynamisierung und Ruhege-haltsfähigkeit |
Soziale Kompo-nente / Sonder-betrag Kinder |
Arbeitszeit |
Stand des Verfahrens/ Weiteres |
heute gültige Werte |
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Bundeseinheitliche Regelung bis 2002 |
Bemessungssatz 2003 für das Weihnachtsgeld: West: 84,29 Prozent Ost: 63, 22 Prozent |
West: - Beamtinnen und Beamte bis Besoldungsgruppe A8 332,34 € - Beamtinnen und Beamte aller anderen Besoldungsgr. 255,65€ Ost: Beamtinnen und Beamte aller Besoldungsgr. 255,65 € |
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Geplante Veränderungen |
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Bund |
Besoldungsempfänger: ab 2004: Kürzung auf 5 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge (60 Prozent) Die Teilnahme der Sonderzahlung an Einkommenserhöhungen ist durch Gesetz zu regeln. Versorgungsempfänger: ab 2004: Kürzung auf 4,17 % der Versorgungsbezüge für das Kalenderjahr (ca. 50 Prozent) Die Teilnahme der Sonderzahlung an Erhöhungen der Versorgungsbezüge ist ausgeschlossen. |
Streichung
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Wird jährlich festgelegt |
100,-€ zusätzlich bis A8 |
Keine Veränderungen in Planung, derzeit 38,5 Std. |
Gesetz wurde am 17.10.2003 vom Bundestag beschlossen, Bundesrat muss noch zustimmen |
BadenWürttemberg |
In 2003 (Übergangsregelung): - 57,5 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab 2004: monatliche Zahlung: 5,33 % (entspricht 63,96 % jährl.) der Dienstbezüge |
Streichung |
Ja |
Keine soziale Komponente, aber Erhalt des Kinderzuschlages: 2,13 € mtl. pro Kind |
41 Std. ab 09/ 2003 |
Das Gesetz ist am 30. Oktober 2003 verabschiedet worden. |
Bayern
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ab 2004: Besoldungsempfänger: Bis A11: 70 % Ab A 12: 65 % Versorgungsempfänger: Bis A 11: 60 % Ab A 12: 56 % |
100,- € bis A 8 |
Noch offen |
100,- € bis A 8 (Urlaubsgeld) |
Keine Veränderungen in Planung, derzeit 40 Std. |
- AZV-Tage zum 1.1.2003 gestrichen - Lebensarbeitszeitverlängerung - Verschlechterungen bei der Beihilfe - Regelung für 3 Jahre festgeschrieben - Bisher nur Kabinettsbeschluss; Gesetzentwurf liegt noch nicht vor
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Berlin |
ab 2003: Besoldungsempfänger: 640,- € + 25,56 € je Kind Versorgungsempfänger: 320,- € Anwärter: 200,-€ |
Streichung |
Nein |
25,56 € pro Kind |
40 Std. ab 09/2003 (von 42 Std.) |
Das Gesetz ist verabschiedet. |
Brandenburg |
Kürzung; sozial gestaffelt |
Streichung |
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40 Stunden; keine Änderungen in Planung
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Es liegt derzeit kein Gesetzentwurf vor |
Bremen |
ab 2004: - 50 % , sozial gestaffelt - evtl. Sonderregelung für einfachen Dienst ab 2005: 45 % : sozial gestaffelt |
Streichung |
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Verlängerung über 40 Std. in Planung |
- Wegfall des Rechtsanspruches auf Altersteilzeit geplant - Heraufsetzung der Altersgrenze bei der Feuerwehr geplant |
Hamburg |
Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab 2003: bis A 12, C 1 und Anwärter: 66 % andere: 60 % |
Streichung ab A 9, 332,34 € bis A 8 |
Ja |
25,56 € pro Kind |
40 Std. |
Der Gesetzentwurf liegt vor; das Gesetz soll vor dem 30.11.2003 in Kraft treten |
Hessen |
In 2003: 60 % für Besoldungsempfänger 50 % für Versorgungsempfänger auf der Basis der für Dezember 2003 zustehenden Bezüge nach dem Stand der Besoldungstabelle 2002 (also ohne die Erhöhungen in 2003) ab 2004: monatliche Zahlung. Damit Teilhabe an der Dynamisierung (= 2004 2 x 1 %) sowie ruhegehaltfähig. |
166,17 € bis A 8 |
Ja (nur Sonderzahlung, nicht Urlaubsgeld) |
2,13 € pro Kind und Monat, in dem der Sonderbetrag zusteht. |
Verlängerung nach Lebensalter gestaffelt: - Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 42 Std. - Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Std. - ab Beginn des 61. Lebensjahres 40 Std. pro Woche. |
Das "Hessische Sonderzahlungsgesetz" ist bereits am 17.10.2003 verabschiedet worden. Änderungen der Arbeitszeitverordnungen (Allgemein sowie Justizvollzug) laufen noch. Arbeitszeitverlängerungen sollen ab dem 01.01.2004 gelten. |
Mecklenburg-Vorpommern |
Der Bemessungsfaktor des Grundbetrages der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger wird künftig auf einheitlicher Basis von 100% der für den Monat Dezember 2002 maßgebenden Bezüge (West) berechnet. Für 2003 beträgt der Bemessungsfaktor: A 1 - A 9 und Anwärter: 45,0% A10-A13 und C1: 42,5% übrige Besoldungsgruppen: 40,0% der für den Monat Dezember des laufenden Jahres maßgebenden Bezüge bzw. Versorgungsbezüge. Der Bemessungsfaktor wird durch das Finanzministerium festgesetzt und errechnet sich nach dem Verhältnis, das zwischen den Bezügen, die regelmäßig angepasst wurden, im Dezember 2002 und jeweils im Dezember des laufenden Jahres besteht. |
Streichung |
Nein |
25,56 € pro Kind |
40 Std. |
Der Gesetzentwurf liegt vor. |
Niedersachsen |
In 2003 (Übergangsregelung): - 60 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab 2004: monatliche Zahlung: 4,17 % der Dienstbezüge |
Streichung |
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bis A 8: 200,-€ 25,56 € pro Kind Auszahlung im Juli |
Keine Veränderungen in Planung, derzeit 40 Std. |
Nullrunde für Mitglieder der Landesregierung |
Nordrhein-Westfalen |
ab 2003: - A7 bis A8:70 % - Ab A9: 50 % - Versorgungsempfänger: 50 % |
Streichung |
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ab 09/2003: - 41 Stunden - 40 Std. ab 55. Lebensjahr - 39 Std. ab 60. Lebensjahr |
- AZV-Tag ab 2003 gestrichen - Kabinettsbeschluß am 4.11.2003, öff. Anhörung 6.11.2003 - Arbeitszeitverlängerung Feuerwehr zurückgenommen |
Rheinland- Pfalz |
In 2003 (Übergangsregelung): 70 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab 2004: monatliche Zahlung: 4,17 % der Dienstbezüge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger |
bis A8 200,- € |
ja |
200,-€ Urlaubsgeld bis A8, 40,- € pro Kind |
40 Std. |
- Verschlechterungen bei der Jubiläumserordnung und im Beihilferecht - Nullrunde für Mitglieder der Landesregierung |
Saarland |
ab 2004: -bis A6: 70% -A7 bis A10: 66% -A11 bis A14: 62% -ab A15: 58 % |
Streichung ab A 9 |
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40 Stunden |
- Verschlechterungen im Beihilferecht - Gesetzentwurf liegt noch nicht vor |
Sachsen |
Besoldungs- Versorgungsempfänger ab 2004: - bis A 9: 950,- € - A10 bis A13, C1, R1, W1 1.250,- € - A14 bis A16, C2, C3, R2, W2: 1.550,- € - übrige Besoldungsgruppen: 2.100,- € - Anwärter 350,- € |
Streichung |
Nein |
Keine |
Keine Veränderungen in Planung, derzeit 40 Std. |
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Sachsen- Anhalt |
Besoldungs-Versorgungsempfänger ab 2004: - bis A 9: 950,- € - A10 bis A13, C1, R1, W1 1.250,- € - A14 bis A16, C2, C3, R2, W2:1.550,- € - übrige Besoldungsgruppen: 2.100,- € - Anwärter: 350,- € |
Streichung |
Nein |
keine |
Keine Veränderungen in Planung, derzeit 40 Std. |
Öffnungsklausel im Beihilfebereich |
Schleswig-Holstein |
Soziale Staffelung |
Streichung |
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40 Std. seit 2001 Keine Planung |
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Thüringen |
ab 2004: Der Bemessungsfaktor des Grundbetrages der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger wird künftig auf einheitlicher Basis von 100% der für den Monat Dezember 2002 maßgebenden Bezüge (West) berechnet. Für 2003 beträgt der Bemessungsfaktor: A 1 - A 9 und Anwärter: 45,0% A10-A13 und C1: 42,5% übrige Besoldungsgruppen: 40,0% der für den Monat Dezember des laufenden Jahres maßgebenden Bezüge bzw. Versorgungsbezüge. Die Auszahlung soll monatlich erfolgen. |
Streichung |
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25,56 € pro Kind |
Verlängerung auf 41 Std. geplant, derzeit 40 Std. |
Gesetzentwurf liegt vor; Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, aber erst 2004 In Kraft treten |
Stand: 27.10.03; Quelle: Mitteilungen des DRB Berlin, 5/2003, 8; abgedruckt mit freundlicher Genehmigung der dortigen Redaktion