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Übersicht über geplante Kürzungen

bei Sonderzuwendung und Urlaubsgeld

bei Bund und Ländern

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Dienstherr

Sonderzuwendung

Urlaubsgeld

Dynamisierung und Ruhege-haltsfähigkeit

Soziale Kompo-nente / Sonder-betrag Kinder

Arbeitszeit

Stand des Verfahrens/ Weiteres

heute gültige Werte

Bundeseinheit­liche Regelung bis 2002

Bemessungssatz 2003 für das Weihnachtsgeld: West: 84,29 Prozent

Ost: 63, 22 Prozent

West:

- Beamtinnen und Beamte bis  

 Besoldungsgruppe A8  332,34 €

- Beamtinnen und Beamte aller   

 anderen Besoldungs­gr. 255,65€

Ost: Beamtinnen und Beamte

  aller Besoldungsgr. 255,65 €

 

Geplante Veränderungen

Bund

Besoldungsempfänger:

ab 2004: Kürzung auf 5 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge (60 Prozent) Die Teilnahme der Sonderzahlung an Einkommens­erhöhungen ist durch Gesetz zu regeln.

Versorgungsempfänger:

ab 2004: Kürzung auf 4,17 % der Versorgungs­bezüge für das Kalenderjahr (ca. 50 Prozent) Die Teilnahme der Sonderzahlung an Erhöhungen der Versorgungsbezüge ist ausgeschlossen.

Streichung

 

Wird jährlich festgelegt

100,-€ zusätzlich bis A8

Keine Veränderungen in Planung,

derzeit 38,5 Std.

Gesetz wurde am 17.10.2003 vom Bundestag beschlossen,

Bundesrat muss noch zustimmen

Baden­Württemberg

In 2003 (Übergangsregelung):

- 57,5 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger

ab 2004:

monatliche Zahlung: 5,33 % (entspricht 63,96 % jährl.) der Dienstbezüge

Streichung

Ja

Keine soziale Komponente, aber Erhalt des Kinderzuschlages: 2,13 € mtl. pro Kind

41 Std. ab 09/ 2003

Das Gesetz ist am 30. Oktober 2003 verabschiedet

worden.

Bayern

 

ab 2004:

Besoldungsempfänger:

Bis A11:  70 %

Ab A 12:  65 %

Versorgungsempfänger:

Bis A 11: 60 %

Ab A 12:  56 %

100,- €

bis A 8

Noch offen

100,- € bis A 8 (Urlaubsgeld)

Keine Veränderungen in Planung,

derzeit 40 Std.

- AZV-Tage zum 1.1.2003 gestrichen

- Lebensarbeitszeitverlänge­rung

- Verschlechterungen bei der Beihilfe

- Regelung für 3 Jahre festgeschrieben

- Bisher nur Kabinettsbeschluss;

  Gesetzentwurf liegt noch nicht vor

 

Berlin

ab 2003:

Besoldungsempfänger: 640,- € + 25,56 € je Kind

Versorgungsempfänger: 320,- €

Anwärter: 200,-€

Streichung

Nein

25,56 € pro Kind

40 Std.

ab 09/2003

(von 42 Std.)

Das Gesetz ist verabschiedet.

Brandenburg

Kürzung; sozial gestaffelt

Streichung

 

 

 

 

40 Stunden;

keine Änderungen in Planung

 

Es liegt derzeit kein Gesetz­entwurf vor

Bremen

ab 2004:

- 50 % , sozial gestaffelt

- evtl. Sonderregelung für einfachen Dienst

ab 2005:

45 % : sozial gestaffelt

Streichung

 

 

Verlängerung über 40 Std. in Planung

- Wegfall des Rechtsanspru­ches auf Altersteilzeit geplant

- Heraufsetzung der Alters­grenze bei der Feuerwehr

  geplant

Hamburg

Besoldungs- und Versorgungsempfänger

ab 2003:

bis A 12, C 1 und Anwärter: 66 %

andere: 60 %

Streichung ab A 9,

332,34 € bis A 8

Ja

25,56 € pro Kind

40 Std.

Der Gesetzentwurf liegt vor; das Gesetz soll vor dem 30.11.2003 in Kraft treten

Hessen

In 2003:

60 % für Besoldungsempfänger

50 % für Versorgungsempfänger

auf der Basis der für Dezember 2003 zustehenden Bezüge nach dem Stand der Besoldungstabelle 2002 (also ohne die Erhöhungen in 2003)

ab 2004:

monatliche Zahlung. Damit Teilhabe an der Dynamisierung

(= 2004 2 x 1 %) sowie ruhegehaltfähig.

166,17 €

bis A 8

Ja (nur Sonderzahlung, nicht Urlaubsgeld)

2,13 € pro Kind und Monat, in dem der Sonderbetrag zusteht.

Verlängerung nach Lebensalter gestaffelt:

- Bis zur Voll­endung des

  50. Lebensjahres 42 Std.

- Bis zur Voll­endung des

  60. Lebensjahres 41 Std.

- ab Beginn des 61. Lebensjahres

  40 Std. pro Woche.

Das "Hessische Sonderzahlungsgesetz" ist bereits am 17.10.2003 verabschiedet worden.

Änderungen der Arbeitszeit­verordnungen (Allgemein sowie Justizvollzug) laufen noch. Arbeitszeitverlängerungen sollen ab dem 01.01.2004 gelten.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Bemessungsfaktor des Grundbetrages der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungs­empfängerinnen und ‑empfänger wird künftig auf einheitlicher Basis von 100% der für den Monat Dezember 2002 maßgebenden Bezüge (West) berechnet.

Für 2003 beträgt der Bemessungsfaktor:

A 1 - A 9 und Anwärter: 45,0%

A10-A13 und C1: 42,5%

übrige Besoldungsgruppen: 40,0% der für den Monat Dezember des laufenden Jahres maßgebenden Bezüge bzw. Versorgungsbezüge. Der Bemessungsfaktor wird durch das Finanzministerium festgesetzt und errechnet sich nach dem Verhältnis, das zwischen den Bezügen, die regelmäßig angepasst wurden, im Dezember 2002 und jeweils im Dezember des laufenden Jahres besteht.

Streichung

Nein

25,56 € pro Kind

40 Std.

Der Gesetzentwurf liegt vor.

Niedersachsen

In 2003 (Übergangsregelung):

- 60 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger

ab 2004:

monatliche Zahlung: 4,17 % der Dienstbezüge

Streichung

 

bis A 8: 200,-€ 25,56 € pro Kind Auszahlung im Juli

Keine Veränderungen in Planung,

derzeit 40 Std.

Nullrunde für Mitglieder der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

ab 2003:

- A7 bis A8:70 %  

- Ab A9: 50 %

- Versorgungsempfänger: 50 %

Streichung

 

 

ab 09/2003:

- 41 Stunden

- 40 Std. ab 55. Lebensjahr

- 39 Std. ab 60. Lebensjahr

- AZV-Tag ab 2003 gestrichen

- Kabinettsbeschluß am 4.11.2003,

   öff. Anhörung 6.11.2003

- Arbeitszeitverlängerung Feuerwehr zurückgenommen

Rheinland-

Pfalz

In 2003 (Übergangsregelung):

70 % für Besoldungs- und Versorgungsempfänger

ab 2004:

monatliche Zahlung: 4,17 % der Dienstbezüge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger

bis A8 200,- €

ja

200,-€ Urlaubs­geld bis A8,

40,- € pro Kind

40 Std.

- Verschlechterungen bei der Jubiläumserordnung

  und im Beihilferecht

- Nullrunde für Mitglieder der Landesregierung

Saarland

ab 2004:

-bis A6: 70%

-A7 bis A10:    66%

-A11 bis A14:  62%

-ab A15: 58 %

Streichung ab A 9

 

 

40 Stunden

- Verschlechterungen im Beihilferecht

- Gesetzentwurf liegt noch nicht vor

Sachsen

Besoldungs- Versorgungsempfänger

ab 2004:

- bis A 9: 950,- €

- A10 bis A13, C1, R1, W1         1.250,- €

- A14 bis A16, C2, C3, R2, W2: 1.550,- €

- übrige Besoldungsgruppen:     2.100,- €

- Anwärter 350,- €

Streichung

Nein

Keine

Keine Veränderungen in Planung,

derzeit 40 Std.

 

Sachsen-

Anhalt

Besoldungs-Versorgungsempfänger

ab 2004:

- bis A 9: 950,- €

- A10 bis A13, C1, R1, W1       1.250,- €

- A14 bis A16, C2, C3, R2, W2:1.550,- €

- übrige Besoldungsgruppen:    2.100,- €

- Anwärter: 350,- €

Streichung

Nein

keine

Keine Veränderungen in Planung,

derzeit 40 Std.

Öffnungsklausel im Beihilfebereich

Schleswig-Holstein

Soziale Staffelung

Streichung

 

 

40 Std. seit 2001

Keine Planung

 

Thüringen

ab 2004:

Der Bemessungsfaktor des Grundbetrages der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger wird künftig auf einheitlicher Basis von 100% der für den Monat Dezember 2002 maßgebenden Bezüge (West) berechnet.

Für 2003 beträgt der Bemessungsfaktor:

A 1 - A 9 und Anwärter: 45,0%

A10-A13 und C1: 42,5%

übrige Besoldungsgruppen: 40,0% der für den Monat Dezember des laufenden Jahres maßgebenden Bezüge bzw. Versorgungsbezüge.

Die Auszahlung soll monatlich erfolgen.

Streichung

 

25,56 € pro Kind

Verlängerung auf 41 Std. geplant,

derzeit 40 Std.

Gesetzentwurf liegt vor;

Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, aber erst 2004 In Kraft treten

  Stand: 27.10.03; Quelle: Mitteilungen des DRB Berlin, 5/2003, 8; abgedruckt mit freundlicher Genehmigung der dortigen Redaktion