Zahltag
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der 01.04. jeden Jahres
ist Stichtag für die Zahlung des Beitrages. Ich erlaube mir
hiermit, diejenigen von Ihnen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben,
daran zu erinnern. Der Beitragssatz richtet sich nach Ihrer Besoldungseinstufung
zum o.g. Datum und ist aus der in diesem Heft nachstehenden Tabelle zu
entnehmen. Dort finden Sie auch alle weiteren notwendigen Angaben.
Sollten Sie sich entschließen können, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Es erleichtert mir die Arbeit erheblich. Senden Sie einfach eine E-Mail mit den notwendigen Daten an
kasse@richterverein.de
oder ein kurzes Schreiben an das Amtgericht Hamburg-Altona, Abt. 319a.
Mitgliedsbeiträge im Hamburgischen Richterverein 2004 (unverändert seit 2000)
Besoldungs-
gruppen
EURO
EURO
ohne ZeitungRi/StA auf Probe
82,--
56,--
1/2 Stelle und weniger aller Besoldgs.gruppen
82,--
56,--
R 1
100,--
75,--
R 2
115,--
90,--
höher als R 2
130,--
105,--
RiFG
64,--
38,--
VRiFG
80,--
54,--
Pensionäre
R 1
84,--
59,--
R 2
100,--
75,--
höher als R 2
115,--
90,--
RiFG
64,--
38,--
VRiFG
79,--
54,--
Sofern Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen Sie bitte den Beitrag zum Fälligkeitsdatum 01.04. d.J. auf das Vereinskonto bei der
Konto-Nr. 1280 / 143601
Änderungen der Bankverbindung bitte direkt Herrn RiAG Dr. Buhk mitteilen: per e-mail: kasse@richterverein.de oder: Amtsgericht Hamburg-Altona, Abt. 319a.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Buhk
- Kassenwart –