(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/04, 14) < home RiV >

Zahltag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der 01.04. jeden Jahres ist Stichtag für die Zahlung des Beitrages. Ich erlaube mir
hiermit, diejenigen von Ihnen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, daran zu erinnern. Der Beitragssatz richtet sich nach Ihrer Besoldungseinstufung zum o.g. Datum und ist aus der in diesem Heft nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dort finden Sie auch alle weiteren notwendigen Angaben.

Sollten Sie sich entschließen können, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Es erleichtert mir die Arbeit erheblich. Senden Sie einfach eine E-Mail mit den notwendigen Daten an

kasse@richterverein.de

oder ein kurzes Schreiben an das Amtgericht Hamburg-Altona, Abt. 319a.

Mitgliedsbeiträge im Hamburgischen Richterverein 2004 (unverändert seit 2000)

 

Besoldungs-

gruppen

EURO

EURO
ohne Zeitung

Ri/StA auf Probe

82,--

56,--

 

1/2 Stelle und weniger aller Besoldgs.gruppen

82,--

56,--

R 1

100,--

75,--

R 2

115,--

90,--

höher als  R 2

130,--

105,--

RiFG

64,--

38,--

VRiFG

80,--

54,--

Pensionäre

 

 

R 1

84,--

59,--

R 2

100,--

75,--

höher als R 2

115,--

90,--

RiFG

64,--

38,--

VRiFG

79,--

54,--

Sofern Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen Sie bitte den Beitrag zum Fälligkeitsdatum 01.04. d.J. auf das Vereinskonto bei der

Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50)

Konto-Nr. 1280 / 143601

Änderungen der Bankverbindung bitte direkt Herrn RiAG Dr. Buhk mitteilen: per e-mail: kasse@richterverein.de oder: Amtsgericht Hamburg-Altona, Abt. 319a.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Buhk

-          Kassenwart –