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Entwicklung von Besoldung und Versorgung

Der DRB Nordrhein-Westfalen hat die Entwicklung von Besoldung und Versorgung untersucht. Seine Ergebnisse hat er in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst und ausgewertet in seiner Mitgliederzeitschrift RiSta 4/2003, 4 (online unter www.drb-nrw.de). Die Tabellen sind dort nicht mit abgedruckt und dürfen in der MHR mit freundlicher Genehmigung des DRB-NRW veröffentlicht werden.

Wie man aus der ersten Tabelle sieht, sind die Gehälter bei den Angestellten der Privatwirtschaft seit 1993 doppelt so stark gestiegen wie die Richtergehälter (36 % gegenüber 18 %). Die Richtergehaltssteigerungen haben noch nicht einmal die Inflation aufgefangen. Sogar die Gesamtsteuereinnahmen (NRW) stiegen stärker als die Richtergehälter:

 

Angestellte

Richter

Inflation

Steuer

1993

104,40

102,06

103,30

102,00

1994

107,53

102,98

105,99

100,98

1995

112,05

106,35

107,79

108,65

1996

114,62

108,14

109,40

107,35

1997

116,69

108,78

111,48

106,28

1998

119,60

110,94

112,37

113,19

1999

122,95

112,67

113,27

117,71

2000

127,26

113,90

115,65

120,65

2001

129,93

115,64

118,31

113,29

2002

136,03

118,13

119,73

120,99

Bei Berücksichtigung der Nettogehälter verstärkt sich die Diskrepanz zwischen Richtergehältern und privatwirtschaftlichen Gehältern noch (laut RiSta a.a.O.): die Sozialversicherungsabzüge stiegen bei den Angestellten von 18 % (1993) über 21,5 % (1997) auf 20,65 % (2002). Diese Steigerung um 2,65 % enthält bereits die 1995 eingeführte Pflegeversicherung. Demgegenüber haben die Richter wesentlich stärkere Steigerungen der privaten Krankenkassenbeiträge zu zahlen, wobei die Pflegeversicherung noch oben­drauf kommt.

Wolfgang Hirth