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Jahresmitglieder-

versammlung 2003

 

Am 1. April 2003 fand die Mitgliederversammlung des Hamburgischen Richtervereins statt. Unsere Vorsitzende Dr. Inga Schmidt-Syaßen richtete einige einleitende Worte an die Mitglieder und begrüßte insbesondere auch Herrn Mertins, den Vorsitzenden unseres schleswig-holsteinischen Bruderverbandes.

 

An den anwesenden Ersten Bürgermeister appellierte sie, die angekündigte Besoldungs-Öffnungsklausel in Hamburg nicht umzusetzen1; dabei erinnerte sie an die Fürsorgepflicht gegenüber den Richtern.

 

Nach der sich anschließenden Rede des Bürgermeisters (siehe nachfolgenden Beitrag) wies Schmidt-Syaßen auf die erfolgreichen Veranstaltungen des Richtervereins zum Justizhaushalt, zur Schuldrechtsmodernisierung, zum Bezirksjugendgericht und zum Strafvollzug sowie auf das laufende Vereins-Projekt zur Stärkung der Verhandlungsführung hin.

 

Die Veranstaltung in Rissen mit den BGH-Richtern (Bericht in diesem Heft) habe eine große Resonanz gefunden.

 

 

1) Anmerkung: im Nachhinein - am 22.05.2003 - wird die Presse berichteten, dass Hamburg als eines der ersten Bundesländer sich entschlossen hat, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und das Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten drastisch zu kürzen.


 

Die Geschäftsstelle des Richtervereins sei mit ISDN und DSL modernisiert worden.

 

Die Arbeitsgruppen „Selbstverwaltung der Justiz“ und „Qualität der Rechtsprechung“ hätten die entsprechenden DRB-Aktivitäten begleitet; diese Themen würden weiter aktuell bleiben.

 

Für die Zukunft seien insbesondere Besuche in den Stadtteilgerichten geplant.

 

An die Mitglieder appellierte Schmidt-Syaßen, die DRiZ weiter zu beziehen, den Richter- und Staatsanwaltstag zu besuchen und die Kolumbienhilfe des DRB mit Spenden zu unterstützen.

 

Sodann würdigte sie die enorme Arbeit des Präsidiums des DRB.

 

Die verbandsinterne Folterdiskussion sei infolge diesbezüglicher Klarstellungen des DRB abgeebbt.

 

Auf unterschiedliche Reaktionen in den Landesverbänden sei die Presseerklärung des DRB zur Unterstützung einer Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe mit dem Sachverstand der Sozialgerichte gestoßen.

 

Hinsichtlich der Pensionskürzungen wies Schmidt-Syaßen auf Musterwidersprüche und auf die Möglichkeit von Musterprozessen hin, die der DRB unterstütze; die Anwaltskosten würden aber nicht vom DRB, sondern von den Landesverbänden übernommen.

 

Demnächst bestünde die Möglichkeit, vom DRB eine Kreditkarte zu beziehen.

 

Im Rahmen der Aussprache verwies Schmidt-Syaßen auf die Schwierigkeit, wieder Ausstellungen in der Grundbuchhalle zu organisieren, weil Künstler und Versicherung nach dem Bilderdiebstahl vorsichtig seien.

Abschließend sprach sie die Erwägung an, eine Evaluation durchzuführen.

 

die Redaktion