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Bundesassessorentagung

 

 (14. November 2002 in Kiel)

 

Nachdem wir Assessorenvertreter des Amts- und Landgerichts im März letzten Jahres bereits an der Bundesassessorentagung in Regensburg teilgenommen hatten, sind wir - Ulrike Nieder und ich - in diesem Jahr gerne zu der Veranstaltung in das viel näher gelegene Kiel gefahren. Einige der Assessorenvertreter kannten wir noch vom letzten Mal, und bei der Erörterung der bereits damals angesprochenen Probleme waren wir wieder einmal froh, in Hamburg als Richterinnen tätig zu sein. Als Stadtstaat ergeben sich hier eben nicht die Schwierigkeiten der Kolleginnen und Kollegen in den Flächenstaaten, in denen Assessoren zum Teil an zwei verschiedenen Gerichten in einiger Entfernung auf jeweils zwei halben Stellen gleichzeitig tätig sind.

 

Im einzelnen haben wir folgende Themen erörtert:

 

Einführung eines Proberichterrates:

Die Idee zur Bildung eines sogenannten Proberichterrates kommt ursprünglich aus Schleswig-Holstein und zwar aus dem Landgerichtsbezirk Lübeck. Mittlerweile gibt es diese Institution aber auch im Landgerichtsbezirk Itzehoe. Der Proberichterrat besteht aus zwei Sprechern, die aus dem Kreis aller Assessoren in einem Landgerichtsbezirk für unbestimmte Zeit gewählt werden. Eine Geschäftsordnung existiert nicht, ebensowenig eine feste Verfahrensform. Die wesentliche Aufgabe des Proberichterrates besteht darin, bei Personalentscheidungen die Assessoren betreffend mitzubestimmen und dadurch auch einen stärkeren Zusammenhalt zwischen den Assessoren herzustellen. Diese wenden sich bei eventuellen Wünschen bezüglich einer bestimmten Kammer oder eines Gerichts an den Proberichterrat. Bevor eine Stelle mit einem Assessor besetzt werden soll, ruft der Präsidialrichter bei dem Proberichterrat an, setzt diesen von der Planung in Kenntnis und erhält die Informationen über die Personalwünsche der Assessoren. Sowohl im Landgerichtsbezirk Lübeck als auch in Itzehoe hat sich diese Verfahrensweise für alle Beteiligten bewährt.

 

Mentoring:

Darüber hinaus haben wir über eine mögliche Einführung des „Mentorings“ für Assessoren diskutiert. In Niedersachsen ist dies bereits ausprobiert, aber von den Assessoren kaum angenommen worden. Das mag dadurch bedingt sein, daß man als Assessor in Niedersachsen sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft tätig ist, und ein Mentoring im Bereich der Staatsanwaltschaft aufgrund der dort bestehenden Gegenzeichnung eigentlich nicht erforderlich ist. In den Bundesländern, in denen man – wie auch hier in Hamburg – ausschließlich bei Gericht tätig ist, wäre ein Mentoring gerade vor dem Hintergrund, daß das Kammerprinzip im Zivilrecht nach der Neuregelung der ZPO rückgängig ist, grundsätzlich wünschenswert. Es bestehen jedoch Probleme bei der praktischen Durchführung, nämlich im Hinblick darauf, erfahrene Kollegen zu finden, die sich als Mentoren zur Verfügung stellen. Ohne eine entsprechende Entlastung dürfte dies wohl nicht zu verwirklichen sein.

 

Besondere Einstellungsverfahren:

Schließlich sprachen wir noch spezielle Einstellungsverfahren in den einzelnen Bundesländern – und zwar insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen – an. Während in Bayern seit Jahren streng nach der ranking-Liste vorgegangen wird, ist in Nordrhein-Westfalen, das heißt dort im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, in jüngster Zeit ein neues Einstellungsverfahren entwickelt worden. Es gibt kein reines Vorstellungsgespräch mehr, sondern eine Art Assessmentcenter. Das Ganze dauert einen Tag, man bekommt etwa 50 Akten, die man innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe zu bearbeiten hat; des weiteren werden Rollenspiele veranstaltet. Die Verantwortlichen versprechen sich, durch dieses Verfahren besser die praktischen Fähigkeiten der Bewerber herauszufinden und bei der Einstellung eben nicht primär nach den Examensergebnissen vorzugehen.

Insgesamt war es wieder interessant, von den Situationen für die Assessoren in den anderen Bundesländern zu hören sowie Ideen und Anregungen für die eigenen Kolleginnen und Kollegen mitzunehmen.

Jessica Neumann