(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/02, 6) < home RiV >

Leserbrief

 


- zu G. Bertram, MHR 3/02 S. 26 ff.: "Mäßigungsgebot für Amts- und Bundesverfassungsrichter - Neue Maßstäbe beim Deutschen Richterbund?"

 

Anlässlich der Erstveröffentlichung des Artikels hatte ich dem Verfasser im Sommer 2002 unter anderem wie folgt geschrieben:

 

"Es wird Sie nicht verwundern: Ihre Kritik an der Presseerklärung des Deutschen Richterbundes vom 6. Dezember 2001 teile ich nicht. Aber: Mit Kritik kann ich leben - auch und gerade dann, wenn sie von Ihnen kommt, der ich Sie doch dem Richterbund eng verbunden weiß, und an dessen gründliche Recherchen von früheren Beiträgen ich mich gerne erinnere. Umso enttäuschter allerdings war ich von Ihrer Schlussbemerkung, in der Sie den Verantwortlichen des Richterbundes Taktiererei und mangelnde Fairness (wem gegenüber eigentlich?) attestiert haben - dies kann ich so nicht akzeptieren.

 

Aus Respekt vor dem Absender, in der gebotenen Kürze: Presseerklärungen sind tagesaktuelle Momentaufnahmen, die nicht den Anspruch erheben, in sich schlüssig, aus sich selbst heraus verständlich zu sein, sondern im Kontext mit der Tagespresse und der rechtspolitischen Diskussion des Augenblicks zu lesen sind. Erkennbar ist Ihnen der unserer Presseerklärung zugrunde liegende, in der Tagespresse breit erörterte Sachverhalt nicht vollständig bekannt:

 

Der Kollege Amtsrichter war von Herrn Schill im Landtagswahlkampf als Justizminister ins landespolitische Gespräch gebracht und vorgestellt worden und hatte sich laut tönend mit populistischen Bemerkungen auch über den Zustand der - von ihm im Fall der Fälle ja zu schützenden - Gewaltenteilung und des Rechtsstaates zu Wort gemeldet.

 

Ihre Behauptung, der Richterbund behandele Amts- und Bundesverfassungsrichter mit zweierlei Maßstäben, geht fehl, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar sind, sich das Verhalten des Amtsrichters vielmehr grundlegend von dem vielfach bundesweit und öffentlich kritisierten Brief Hoffmann-Riems an Schill unterscheidet. ...“

 

Herr Bertram hat gleichwohl den Artikel in unveränderter, auf unzutreffendem Sachverhalt beruhender Form erneut zum Druck freigegeben. Damit wandelt sich die bisherige Schuldform von - grober - Fahrlässigkeit in Vorsatz. Auch damit kann ich leben, mein Verhältnis zu Kritik hat sich nicht verändert.

 

Allerdings verwundert es schon, dass und wie ein Kollege im Rahmen innerverbandlicher Auseinandersetzungen richterliche Grundtugenden zur Sachverhaltsermittlung und zur Wahrhaftigkeit in derart eklatanter Weise missachtet.

 

Geert Mackenroth

 

Vorsitzender des Deutschen Richterbundes

Landgericht Itzehoe,

Breitenburger Str. 68, 25524 Itzehoe
Tel.: 04821 66 1000, Fax: 04821 66 1002
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