Leserbrief
- zu G. Bertram, MHR 3/02 S. 26 ff.: "Mäßigungsgebot
für Amts- und Bundesverfassungsrichter - Neue Maßstäbe beim Deutschen
Richterbund?"
Anlässlich
der Erstveröffentlichung des Artikels hatte ich dem Verfasser im Sommer 2002
unter anderem wie folgt geschrieben:
"Es
wird Sie nicht verwundern: Ihre Kritik an der Presseerklärung des Deutschen
Richterbundes vom 6. Dezember 2001 teile ich nicht. Aber: Mit Kritik kann ich
leben - auch und gerade dann, wenn sie von Ihnen kommt, der ich Sie doch dem
Richterbund eng verbunden weiß, und an dessen gründliche Recherchen von früheren
Beiträgen ich mich gerne erinnere. Umso enttäuschter allerdings war ich von
Ihrer Schlussbemerkung, in der Sie den Verantwortlichen des Richterbundes
Taktiererei und mangelnde Fairness (wem gegenüber eigentlich?) attestiert haben
- dies kann ich so nicht akzeptieren.
Aus Respekt vor dem Absender, in
der gebotenen Kürze: Presseerklärungen sind tagesaktuelle Momentaufnahmen, die
nicht den Anspruch erheben, in sich schlüssig, aus sich selbst heraus verständlich
zu sein, sondern im Kontext mit der Tagespresse und der rechtspolitischen
Diskussion des Augenblicks zu lesen sind. Erkennbar ist Ihnen der unserer
Presseerklärung zugrunde liegende, in der Tagespresse breit erörterte
Sachverhalt nicht vollständig bekannt:
Der Kollege Amtsrichter war von
Herrn Schill im Landtagswahlkampf als Justizminister ins landespolitische Gespräch
gebracht und vorgestellt worden und hatte sich laut tönend mit populistischen
Bemerkungen auch über den Zustand der - von ihm im Fall der Fälle ja zu schützenden
- Gewaltenteilung und des Rechtsstaates zu Wort gemeldet.
Ihre Behauptung, der Richterbund
behandele Amts- und Bundesverfassungsrichter mit zweierlei Maßstäben, geht
fehl, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar sind, sich das Verhalten des
Amtsrichters vielmehr grundlegend von dem vielfach bundesweit und öffentlich
kritisierten Brief Hoffmann-Riems an Schill unterscheidet. ...“
Herr
Bertram hat gleichwohl den Artikel in unveränderter, auf unzutreffendem
Sachverhalt beruhender Form erneut zum Druck freigegeben. Damit wandelt sich die
bisherige Schuldform von - grober - Fahrlässigkeit in Vorsatz. Auch damit kann
ich leben, mein Verhältnis zu Kritik hat sich nicht verändert.
Allerdings
verwundert es schon, dass und wie ein Kollege im Rahmen innerverbandlicher
Auseinandersetzungen richterliche Grundtugenden zur Sachverhaltsermittlung und
zur Wahrhaftigkeit in derart eklatanter Weise missachtet.
Geert
Mackenroth
Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes
Landgericht
Itzehoe,
Breitenburger
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