Presseerklärung
Der
Deutsche Richterbund hat am 5. November 2002 folgende Erklärung abgegeben:
„Auf dem Weg in die
Zwei-Klassen-Justiz !?
Der Deutsche Richterbund protestiert mit den anderen
Berufsverbänden des Öffentlichen Dienstes mit allem Nachdruck gegen die
vorgesehenen gravierenden Verschlechterungen der Besoldung. Das gesamte Recht
durchzieht der Grundsatz: Geld hat der Schuldner zu haben. Die Pläne sind an
Phantasielosigkeit nicht zu überbieten und ein politischer Offenbarungseid.
Anstatt in der prekären Haushaltssituation mutig zu Strukturreformen zu greifen
und das Übel an der Wurzel zu packen, schlagen die öffentlichen Arbeitgeber
nach bewährter, aber falscher Manier erneut und massiv auf das Wichtigste ein,
was sie haben: Die Menschen, die - vom Gesetz zu Treue und Hingabe gegenüber
dem Staat verpflichtet - durchweg mit hohem Einsatz und bisher meist noch
motiviert und engagiert ihre Arbeit tun.
Der Richterbund warnt weiter nachdrücklich
davor, die geplante Öffnungsklausel auch auf die Besoldungsgruppe der Richter
und Staatsanwälte auszuweiten: Natürlich würden die besser zahlenden Länder
unter den Besten auswählen und diese einstellen oder auch Leistungsträger aus
anderen Ländern abwerben. Der ‚Qualitätstourismus‘ würde zu einem nicht
hinnehmbaren, auch verfassungsrechtlich mindestens problematischen Qualitätsgefälle
in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder führen. Strafverfolgung
und Rechtsprechung in den ‚armen‘ Ländern verkämen - mit noch unabsehbaren
Folgen für diese Kernaufgabe des Rechtsstaates - zur minderwertigen Justiz
zweiter Klasse.“
Dieser Erklärung schließt sich
der Hamburgische Richterverein in Übereinstimmung mit zahlreichen Landesverbänden
vollen Umfangs an.
In diesem Zusammenhang ist darauf
zu verweisen, dass eine Öffnungsklausel nicht mit dem Verfassungsauftrag aus
Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz zu vereinbaren ist. Es gilt nicht nur, gleichartige
Lebensverhältnisse herzustellen, sondern sie auch durch bundeseinheitliche
Gesetzgebung zu wahren. Dies umso mehr, als vor dem Hintergrund der in den
letzten Jahren erheblich gestiegenen Arbeitsbelastung – die zu einem großen
Teil auf die Aktivitäten des Gesetzgebers zurückgeht – eine Gehaltskürzung
als Bestrafung empfunden werden müsste.
Der Hamburgische Richterverein begrüßt
ausdrücklich, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg einen längst überfälligen
aufgabenkritischen Ansatz für notwendige Einsparungen verfolgt. Dieser Ansatz
geriete durch eine Öffnungsklausel in Gefahr, weil sie ohne Verknüpfung an
Aufgaben und Leistungen alle Betroffenen demotivieren würde.
Darüber hinaus läge in einer
Gehaltskürzung für viele Bedienstete eine unerträgliche soziale Härte, weil
massiv in ihre Lebensplanung eingegriffen würde.
Hamburg, 6. November 2002
Für den Hamburgischen
Richterverein
Der Vorstand