(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/02, 3) < home RiV >

Tätigkeitsrückblick

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Nr. 4/2002 halten Sie wieder einmal eine gelungene, interessant gestaltete und inhaltsreiche Ausgabe unseres Mitteilungsblattes in der Hand. Zugleich ist diese letzte Ausgabe im Jahr 2002 auch wieder ein Anlass für einen kurzen Rückblick.

Vielleicht haben Sie sich manchmal gefragt, was eigentlich außerhalb des Mitteilungsblattes im Verein geschieht.

Diese Frage ist nur zu verständlich, denn in den vier Ausgaben der MHR, die jährlich erscheinen, sind zumeist andere wichtige und mit Sicherheit oft spannendere Informationen, Diskussionsbeiträge und Abhandlungen enthalten, als eine Wiedergabe von Ver­bandsnachrichten bieten könnte.

Gleichwohl sollte doch gelegentlich auch aufgezeigt werden, dass Sie mit Ihren Mitgliedsbeiträgen eine höchst wichtige Aufgabe fördern und den Einsatz für unser aller Interessen unterstützen.

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die von Herrn Hirth mit nicht erlahmendem Eifer gestaltete homepage stets aktuelle Mitteilungen zu allem, was Sie in und um den Hamburgischen Richterverein und den Deutschen Richterbund sowie im justizpolitischen Bereich interessieren könnte, aufbereitet.

Wir haben uns dennoch Gedanken darüber gemacht, wie man die Informationsweiterleitung in den Kreis der Mitglieder verbessern könnte und haben - wiederum dank der Mithilfe von Herrn Hirth - eine e-mail-Datei aufgebaut, die zu vervollständigen wir ständig bemüht sind, denn das Ziel ist: alle Mitglieder mit einer e-mail-Anschrift zu erfassen, um auf diesem Wege interessante Mitteilungen unmittelbar und auf schnellem Wege weiterleiten zu können.

Im Übrigen möchte ich diesen Rückblick dazu benutzen, einiges aus der Vorstandstätigkeit des Hamburgischen Richtervereins und aus dem Verbandsgeschehen des Deutschen Richterbundes mitzuteilen.

In diesem Heft finden Sie eine Presseerklärung des Hamburgischen Richtervereins zur Frage der Öffnungsklausel abgedruckt, ferner den von mir für den Hamburgischen Richterverein an den Justizsenator gerichteten Brief.

Ähnliche Erklärungen sind von anderen Lan-desverbänden verfasst worden, nachdem der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes mit einer Presseerklärung zu dieser Frage an die Öffentlichkeit getreten war.

Der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins beabsichtigt - wie Ihnen aus dem Heft Nr. 3/2002 bekannt ist -, für eine etwas markantere Darstellung in der Öffentlichkeit ein Logo auszuwählen. Wir hoffen, dass die Entscheidung auf eine breite Zustimmung treffen wird.

Allerdings hat die Suche nach einem Logo den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins nicht vorrangig beschäftigt, sondern wir haben im Laufe des Jahres Diskussionsveranstaltungen und Fortbildungsangebote geplant, die Thesenpapiere des Deutschen Richterbundes zur Qualitätskontrolle und zur Selbstverwaltung der Justiz umfassend diskutiert und uns mit den Fragen zur Reform der Juristenausbildung befasst. Dies ist nur ein Ausschnitt aus den Themenkreisen, die uns in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Vorstandes beschäftigt haben.

Besonderer Erwähnung bedarf die Tätigkeit des Deutschen Richterbundes, der durch den Vorsitzenden, das Präsidium und die Geschäftsführung mit nicht erlahmendem Eifer für die Interessen der in dem Verband organisierten Mitgliedsvereine und damit für alle Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig ist.

Die vom 13. - 15. November 2002 in Kiel durchgeführte Bundesvorstandssitzung und die im Anschluss daran einberufene Bundesvertreterversammlung machten dies wieder besonders deutlich, denn der für diese Veranstaltungen vorgelegte Geschäftsbericht des Vorsitzenden Geert Mackenroth dokumentierte in eindrucksvoller Weise die weit gefächerte und zeitaufwendige Tätigkeit der Mitglieder des Präsidiums, insbesondere aber des Vorsitzenden.

Dieser Bericht machte ferner deutlich, dass der Deutsche Richterbund die Interessen der angeschlossenen Verbände und damit aller Mitglieder intensiv wahrnimmt durch die von ihm erarbeiteten Stellungnahmen zu wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben. Dabei ist anzumerken, dass die Stimme des Deutschen Richterbundes im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzen gern gehört und oft auch berücksichtigt wird.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesvorstandes und der Bundesvertreterversammlung in Kiel stand aber natürlich nicht der Geschäftsbericht über die Tätigkeit des Vorsitzenden und der Geschäftsführerin im Vordergrund, vielmehr ging es um neue Erkenntnisse im Rahmen der Auswertung von Pebb§y I und II und um die Diskussion der vorgelegten Entwürfe zu den Themen: „Selbstverwaltung der Justiz“ und „Qualität in der Justiz“ sowie um Fragen aus dem Bereich: „Riester-Rente“, Pensionskürzungen und nicht zuletzt auch um die Vorbereitung des 18. Richter- und Staatsanwalttages (dazu die besondere Ankündigung in diesem Heft ).

Der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins hatte sich in mehreren Sitzungen mit den vom Deutschen Richterbund vorgelegten Entwürfen einer Stellungnahme zur Frage der Selbstverwaltung und zur Qualitätskontrolle in der Justiz befasst und ebenso wie zahlreiche andere Landesverbände Anmerkungen zu den vorgelegten Entwürfen erarbeitet.

Die auf der Grundlage dieser Anmerkungen überarbeiteten Entwürfe waren Gegenstand der Beschlussfassung in der Bundesvertreterversammlung, die beide Papiere am 15.11.2002 einstimmig billigte. Sie können diese Papiere im vollen Wortlaut selbstverständlich auf der homepage nachlesen.

 

Unsere Standesorganisation hat mit dieser Beschlussfassung gezeigt, dass Richter und Staatsanwälte angesichts der besonderen Schwierigkeiten, die sich aus der Verknappung der Mittel bei gleichzeitig vermehrter Komplexität unseres Rechtslebens ergeben, nicht in erstarrten Arbeitsformen verharren, sondern darum bemüht sind, durch innovative Ideen und Freisetzung neuer Kräfte an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen kreativ und effektiv mitzuwirken.

Die in den Papieren niedergelegten Gedanken können jedoch nicht das Endstadium unserer Bemühungen, sondern nur eine Dokumentation der Grundlagen sein, auf denen weiterhin tatkräftig nach sinnvollen Veränderungen unserer Arbeitsstrukturen gesucht werden kann und muss.

Wir alle sind aufgerufen, daran mitzuwirken, denn nur wenn wir in großer Zahl mit breitem Konsens unsere Arbeitsbedingungen versuchen mit zu gestalten, können wir auch auf die notwendige Resonanz in der Öffentlichkeit und bei den politischen Entscheidungsträgern rechnen, wenn es um die Bewältigung uns wirklich hautnah berührender Fragen geht.

Dabei wird der Blick über den eigenen Tellerrand für die weitere Diskussion  zur Notwendigkeit, insbesondere wenn es um die konkrete Ausgestaltung des Konzepts für eine Selbstverwaltung der Justiz gehen wird. Der Vergleich mit ausländischen Rechtssystemen ist insbesondere auf diesem Gebiet von großem Interesse. Der Hamburgische Richterverein wird nicht zuletzt aus diesem Grunde darum bemüht sein, die bisher schon gepflegten Kontakte zu ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu intensivieren.

Wer Interesse daran hat, uns in diesem Bemühen zu unterstützen, ist herzlich zur Mitarbeit eingeladen.

Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass Sie trotz der zum Jahresende ausbrechenden Hektik mit dichtgedrängten Terminierungen und zahlreichen Verkündungsterminen gleichwohl etwas Zeit für einen Weihnachtsbummel und einige gemütliche besinnliche vorweihnachtliche Mußestunden finden.

Zugleich wünsche ich Ihnen und Ihren Familien gesegnete Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie dem Hamburgischen Richterverein verbunden und helfen Sie uns mit, das Vereinsleben zu intensivieren und (noch) anregender zu gestalten. Dies ist mein Wunsch an Sie für das Jahr 2003. An dem Bemühen des Vorstandes und an einem entsprechenden Einsatz soll es weiterhin nicht fehlen.

Dr. Inga Schmidt-Syaßen