Tätigkeitsrückblick
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Nr. 4/2002 halten Sie wieder einmal eine gelungene,
interessant gestaltete und inhaltsreiche Ausgabe unseres Mitteilungsblattes in
der Hand. Zugleich ist diese letzte Ausgabe im Jahr 2002 auch wieder ein Anlass
für einen kurzen Rückblick.
Vielleicht haben Sie sich manchmal
gefragt, was eigentlich außerhalb des Mitteilungsblattes im Verein geschieht.
Diese Frage ist nur zu verständlich,
denn in den vier Ausgaben der MHR, die jährlich erscheinen, sind zumeist andere
wichtige und mit Sicherheit oft spannendere Informationen, Diskussionsbeiträge
und Abhandlungen enthalten, als eine Wiedergabe von Verbandsnachrichten bieten
könnte.
Gleichwohl sollte doch gelegentlich
auch aufgezeigt werden, dass Sie mit Ihren Mitgliedsbeiträgen eine höchst
wichtige Aufgabe fördern und den Einsatz für unser aller Interessen unterstützen.
Zunächst einmal ist darauf
hinzuweisen, dass die von Herrn Hirth mit nicht erlahmendem Eifer gestaltete
homepage stets aktuelle Mitteilungen zu allem, was Sie in und um den
Hamburgischen Richterverein und den Deutschen Richterbund sowie im
justizpolitischen Bereich interessieren könnte, aufbereitet.
Wir haben uns dennoch Gedanken darüber
gemacht, wie man die Informationsweiterleitung in den Kreis der Mitglieder
verbessern könnte und haben - wiederum dank der Mithilfe von Herrn Hirth - eine
e-mail-Datei aufgebaut, die zu vervollständigen wir ständig bemüht sind, denn
das Ziel ist: alle Mitglieder mit einer e-mail-Anschrift zu erfassen, um auf
diesem Wege interessante Mitteilungen unmittelbar und auf schnellem Wege
weiterleiten zu können.
Im Übrigen möchte ich diesen Rückblick
dazu benutzen, einiges aus der Vorstandstätigkeit des Hamburgischen
Richtervereins und aus dem Verbandsgeschehen des Deutschen Richterbundes
mitzuteilen.
In diesem Heft finden Sie eine
Presseerklärung des Hamburgischen Richtervereins zur Frage der Öffnungsklausel
abgedruckt, ferner den von mir für den Hamburgischen Richterverein an den
Justizsenator gerichteten Brief.
Ähnliche Erklärungen sind von
anderen Lan-desverbänden verfasst worden, nachdem der Vorsitzende des Deutschen
Richterbundes mit einer Presseerklärung zu dieser Frage an die Öffentlichkeit
getreten war.
Der Vorstand des Hamburgischen
Richtervereins beabsichtigt - wie Ihnen aus dem Heft Nr. 3/2002 bekannt ist -, für
eine etwas markantere Darstellung in der Öffentlichkeit ein Logo auszuwählen.
Wir hoffen, dass die Entscheidung auf eine breite Zustimmung treffen wird.
Allerdings hat die Suche nach einem
Logo den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins nicht vorrangig beschäftigt,
sondern wir haben im Laufe des Jahres Diskussionsveranstaltungen und
Fortbildungsangebote geplant, die Thesenpapiere des Deutschen Richterbundes zur
Qualitätskontrolle und zur Selbstverwaltung der Justiz umfassend diskutiert und
uns mit den Fragen zur Reform der Juristenausbildung befasst. Dies ist nur ein
Ausschnitt aus den Themenkreisen, die uns in den monatlich stattfindenden
Sitzungen des Vorstandes beschäftigt haben.
Besonderer Erwähnung bedarf die Tätigkeit
des Deutschen Richterbundes, der durch den Vorsitzenden, das Präsidium und die
Geschäftsführung mit nicht erlahmendem Eifer für die Interessen der in dem
Verband organisierten Mitgliedsvereine und damit für alle Richterinnen,
Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig ist.
Die vom 13.
-
15.
November 2002 in Kiel durchgeführte Bundesvorstandssitzung und die im Anschluss
daran einberufene Bundesvertreterversammlung machten dies wieder besonders
deutlich, denn der für diese Veranstaltungen vorgelegte Geschäftsbericht des
Vorsitzenden Geert Mackenroth dokumentierte in eindrucksvoller Weise die weit
gefächerte und zeitaufwendige Tätigkeit der Mitglieder des Präsidiums,
insbesondere aber des Vorsitzenden.
Dieser Bericht machte ferner
deutlich, dass der Deutsche Richterbund die Interessen der angeschlossenen Verbände
und damit aller Mitglieder intensiv wahrnimmt durch die von ihm erarbeiteten
Stellungnahmen zu wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben. Dabei ist anzumerken, dass
die Stimme des Deutschen Richterbundes im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzen
gern gehört und oft auch berücksichtigt wird.
Auf der Tagesordnung der Sitzung
des Bundesvorstandes und der Bundesvertreterversammlung in Kiel stand aber natürlich
nicht der Geschäftsbericht über die Tätigkeit des Vorsitzenden und der Geschäftsführerin
im Vordergrund, vielmehr ging es um neue Erkenntnisse im Rahmen der Auswertung
von Pebb§y I und II und um die Diskussion der vorgelegten Entwürfe zu den
Themen: „Selbstverwaltung der Justiz“ und „Qualität in der Justiz“
sowie um Fragen aus dem Bereich: „Riester-Rente“, Pensionskürzungen und
nicht zuletzt auch um die Vorbereitung des 18. Richter- und Staatsanwalttages
(dazu die besondere Ankündigung in diesem Heft ).
Der Vorstand des Hamburgischen
Richtervereins hatte sich in mehreren Sitzungen mit den vom Deutschen
Richterbund vorgelegten Entwürfen einer Stellungnahme zur Frage der
Selbstverwaltung und zur Qualitätskontrolle in der Justiz befasst und ebenso
wie zahlreiche andere Landesverbände Anmerkungen zu den vorgelegten Entwürfen
erarbeitet.
Die
auf der Grundlage dieser Anmerkungen überarbeiteten Entwürfe waren Gegenstand
der Beschlussfassung in der Bundesvertreterversammlung, die beide Papiere am
15.11.2002 einstimmig billigte. Sie können diese Papiere im vollen Wortlaut
selbstverständlich auf der homepage nachlesen.
Unsere
Standesorganisation hat mit dieser Beschlussfassung gezeigt, dass Richter und
Staatsanwälte angesichts der besonderen Schwierigkeiten, die sich aus der
Verknappung der Mittel bei gleichzeitig vermehrter Komplexität unseres
Rechtslebens ergeben, nicht in erstarrten Arbeitsformen verharren, sondern darum
bemüht sind, durch innovative Ideen und Freisetzung neuer Kräfte an der
Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen kreativ und effektiv mitzuwirken.
Die in den Papieren niedergelegten
Gedanken können jedoch nicht das Endstadium unserer Bemühungen, sondern nur
eine Dokumentation der Grundlagen sein, auf denen weiterhin tatkräftig nach
sinnvollen Veränderungen unserer Arbeitsstrukturen gesucht werden kann und
muss.
Wir alle sind aufgerufen, daran
mitzuwirken, denn nur wenn wir in großer Zahl mit breitem Konsens unsere
Arbeitsbedingungen versuchen mit zu gestalten, können wir auch auf die
notwendige Resonanz in der Öffentlichkeit und bei den politischen
Entscheidungsträgern rechnen, wenn es um die Bewältigung uns wirklich hautnah
berührender Fragen geht.
Dabei wird der Blick über den
eigenen Tellerrand für die weitere Diskussion
zur Notwendigkeit, insbesondere wenn es um die konkrete Ausgestaltung des
Konzepts für eine Selbstverwaltung der Justiz gehen wird. Der Vergleich mit
ausländischen Rechtssystemen ist insbesondere auf diesem Gebiet von großem
Interesse. Der Hamburgische Richterverein wird nicht zuletzt aus diesem Grunde
darum bemüht sein, die bisher schon gepflegten Kontakte zu ausländischen
Kolleginnen und Kollegen zu intensivieren.
Wer Interesse daran hat, uns in
diesem Bemühen zu unterstützen, ist herzlich zur Mitarbeit eingeladen.
Abschließend bleibt nur zu hoffen,
dass Sie trotz der zum Jahresende ausbrechenden
Hektik
mit dichtgedrängten Terminierungen und zahlreichen Verkündungsterminen
gleichwohl etwas Zeit für einen Weihnachtsbummel und einige gemütliche
besinnliche vorweihnachtliche Mußestunden finden.
Zugleich wünsche ich Ihnen und
Ihren Familien gesegnete Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie dem Hamburgischen
Richterverein verbunden und helfen Sie uns mit, das Vereinsleben zu
intensivieren und (noch) anregender zu gestalten. Dies ist mein Wunsch an Sie für
das Jahr 2003. An dem Bemühen des Vorstandes und an einem entsprechenden
Einsatz soll es weiterhin nicht fehlen.
Dr. Inga
Schmidt-Syaßen