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Nicht veröffentlichter
Leserbrief
an das Hamburger Abendblatt

Zu dem Artikel Ihrer Ausgabe vom 31.08.01 "Zu milde Richter wehren sich" übersende ich Ihnen im Nachstehenden folgenden Leserbrief:

"Versuche der Einflussnahme eines Innensenators auf das Entscheidungsverhalten von Gerichten, auch in der Form von öffentlich geäußerten Wünschen, Hoffnungen oder Erwartungen sind wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung unzulässig, auch wenn sie einleitend die Entscheidungszuständigkeit der Gerichte konstatieren. Sie sind durch die öffentliche Missachtung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt und die mittelbar geäußerte Kritik an der grundsätzlichen Richtung von Entscheidungen auch geeignet, das Ansehen von Teilen der Rechtsprechung zu beeinträchtigen, obwohl auch ein Innensenator zu deren Wahrung beizutragen verpflichtet ist.

Der von völliger Respektlosigkeit gegenüber Mitgliedern der Rechtsprechung zeugende, auf Ehrabschneidung angelegte, haltlose Vergleich des Herrn Kusch zwischen einer durch 9 Hamburger JugendrichterInnen gemeinsam geäußerten Zurückweisung von nach ihrer Ansicht unzulässiger Einmischung und Kritik und einer gemeinsamen Rechtsfindung unter Hinweis auf Zustände in der DDR und Behauptung einer Beeinträchtigung seiner Geschmacksnerven ist auch in Wahlkampfzeiten infam und unerträglich. Wer ernsthaft um die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, muss sich von einer solchen Äußerung und von einem solchen Mittel anwendenden Mitarbeiter klar distanzieren, wenn man nicht den Anschein erwecken will, man mache sich diese Haltung zu eigen.

Auch im Interesse der Erhaltung des Ansehens und der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt sollten sich die JugendrichterInnen gegen Versuche unzulässiger öffentlicher Einflussnahme und Ehrabschneidung nicht selbst zur Wehr setzen müssen.

Cornelius v. Nerée