Wenn der Hamburgische Anwaltverein e.V. im April 2001 wieder zur Verleihung des "sauren Emil" (Emil-von-Sauer-Preises) in den Plenarsaal des HansOLG ruft, dann wird die Liste der bisher - seit 1973 - Ausgezeichneten (der jeweiligen Einladung umseitig aufgedruckt) an der 28. und bis dato letzten Stelle den Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. nennen. Diese - verdiente, schöne - Auszeichnung und Ehrung soll nicht gering geachtet werden. Aber Lob und Anerkennung, so wichtig sie in einer auf Kommunikation, öffentliches Reden und Sichtbarkeit allen Agierens ("tue Gutes und rede darüber!") eingeschworenen Gesellschaft auch sind, lösen nicht die schweren Probleme, die auf dem Fürsorgeverein lasten. Ich will die "Erinnerung an den Hamburger Fürsorgeverein" (MHR 1999 Heft 3/11), die einiges von der Sorgenlast andeutet, nicht wiederholen, sondern sie nur in Erinnerung rufen. In diesem Heft fehlt der Platz, unserer Leserschaft überzeugend und im einzelnen vor Augen zu führen, wie weit gespannt die Aufgaben des Vereins und seine selbstgesetzten Pflichten sind. Was hülfe es, pure Stichwort zu Projekten aufzuzählen wie "ehrenamtliche Betreuung und Bewährungshilfe", "Beratung und Betreuung für Haftentlassene", "Wohnen für Haftentlassene", "Hilfen für Angehörige" usw. oder einschlägige Begriffe anzuführen wie "Schuldenregulierung", "Opferfonds", "Handwerkliche Trainingswerkstätten" oder "Täter - Opfer - Ausgleich." Den dürren Worten allein ermangelten Leben und Anschaulichkeit. Lassen wir es jetzt bei einem Detail: einem schlichten Handzettel bewenden:
Freiwillige Arbeit von Strafgefangenen in gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen vermittelt der Verein, der über mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Straffälligenhilfe verfügt, seit dem 1. Juli 1999 gegen eine Aufwandsentschädigung geeignete Strafgefangene, die an den Wochenenden in ihrer Freizeit außerhalb der Haftanstalt freiwillig und unentgeltlich gemeinnützige Arbeit leisten möchten. Die Inanspruchnahme dieser ehrenamtlichen Hilfe ist nur für solche Aufgaben möglich, die sonst aus finanziellen Gründen unterbleiben müssten.
Ziel des Projekts, das gemeinsam von der Justizbehörde Hamburg, Hamburger Haftanstalten und dem HAMBURGER FÜRSORGEVEREIN VON 1948 e.V., getragen wird, ist es, Strafgefangenen Gelegenheit zu geben, sich in der Öffentlichkeit in einem anderen Licht als in der Vergangenheit zu präsentieren und durch freiwillige Hilfe für gemeinnützige Einrichtungen zum Wohle der Allgemeinheit beizutragen.
Aufgabe der jeweiligen Einrichtungen ist es, den Helfern das erforderliche Material und Arbeitsgerät bereitzustellen und während der laufenden Arbeiten einen geeigneten Ansprechpartner abzustellen.
Den Helfern soll von der Einsatzstelle während ihrer Tätigkeit eine angemessene Verpflegung (Mittagessen) sowie alkoholfreie Getränke angeboten werden.
Weitere Informationen und Anmeldung beim
Das nächste Jahr besteht wieder aus vier Quartalen: die geben den MHR wieder ausreichend Gelegenheit, auf den Fürsorgeverein zurückzukommen; denn das verdient er! Diese Vertagung schließt allerdings nicht aus, dass Sie jetzt schon, ohne weiteres Abwarten, dem Fürsorgeverein als Mitglied beitreten, ihm, wenn das in Ihrer Macht steht, Bußgelder direkt zuweisen oder solches mit dem nötigen Takt anregen; auch Spenden wären im Falle raschen Entschlusses noch für Anno 2000 steuerlich absetzbar.
Günter Bertram (VRiLG a.D)