Die neue Selbstverwaltung der Richter in Dänemark
In Dänemark sind im Jahre 1999 zwei totale Neuheiten für die dort amtierenden Richter eingeführt worden, nämlich zwei Selbstverwaltungsorgane, die zu einer gewissen Abkoppelung der Gerichte vom Justizministerium führen sollen.
1. "Dommerudnævelserådet"
Seit dem 01.07.1999 gibt es den "Dommerudnævelserådet". Er setzt sich aus 1 Richter/in des Oberlandesgerichts (hojesterestsdommer), 1 Richter/in am Landgericht (landsdommer) und 1 Amtsrichter/in (byrestdommer) zusammen. Neben diesen drei Richtern sind 1 Rechtsanwalt und 2 Repräsentanten der Öffentlichkeit Mitglieder in diesem Rat.
Die Aufgabe des Rates ist es, Stellungnahmen zu Richterwahlen abzugeben. Dies bedeutet, daß er gegenüber dem Justizministerium mitteilt, welchen der Kandidaten, die sich um ein Beförderungsamt bewerben, er für am meisten qualifiziert hält. Es ist dann die Königin, bzw. der Justizminister, der den Richter benennt. Dabei besteht zwar keine Bindung an den Vorschlag des Rates, aber der Justizminister muß eine andere Entscheidung gegenüber dem Parlament (folketing) begründen. Deshalb glaubt der Präsident des dänischen Richterverbandes nicht, daß so ein Fall vorkommen wird.
2. "Domstalsstyrelsen"
Des weiteren gibt es eine neue "Domstolsstyrelsen", die alle Gerichte in Dänemark zentral verwalten soll. Diese Aufgabe oblag - wie bei uns in Schleswig-Holstein - bisher dem Justizministerium. Von dort wird sie ausgelagert auf diese neue Organisationsform. "Domstolssyrelsen" besteht aus einem Präsidium (bestyrelsen) und einem Direktor mit einigem Personal. Dem Präsidium obliegt die übergeordnete Leitung. Die Aufgabe des Direktors ist es, die täglichen Geschäfte zu leiten. Die "Domstolsstyrelsen" kann sich selbst nach eigenen Vorstellungen eine eigene Organisation geben - natürlich im Rahmen der finanziellen Mittel, die sie vom Justizministerium bekommt. Zunächst wird die bestehende Organisationsstruktur des Justizministeriums mit dem vorhandenen Personal übernommen. Änderungen sind abzuwarten.
Diese Organsiationsform bedeutet die - theoretische - teilweise Loslösung der Gerichte vom Justizministerium, das vorher die Verwaltung der Gerichte durchgeführt hat. Wie diese sich in der Praxis bewähren wird, wird die Zukunft zeigen.
Durch diese neue Organisationsform wird die Verwaltung der einzelnen Gerichte zunächst nicht weiter betroffen. Es geht sozusagen lediglich die zentrale Verwaltung vom Justizministerium auf die "Domstolssyrelsen" über. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die "Domstolsstyrelsen" stärker in die Verwaltung der einzelnen Gerichte eingreifen wird. Dies wird vom Präsidenten des dänischen Richterverbandes erwartet, denn dessen Mitglieder können nicht so leicht den Vorwurf auf sich ziehen, sie würden als Verwaltung in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen.
Eine Folge der neuen Selbstverwaltung wird sein, daß die Gerichte eine größere ökonomische Selbstverwaltung als vorher bekommen. Diese wäre aber zwangsläufig auch bei Beibehaltung des alten Systems geschehen. Es wird so sein, daß jedes Gericht ein Budget bekommen wird, in dessen Rahmen es unter Berücksichtigung der Pflichtausgaben, z.B. Personalkosten, über seine Ausgaben selbst bestimmen kann ("Budgetierung").
Bisher ist die Verwaltung der Gerichte Aufgabe der Richter, die einen großen Teil ihrer Arbeit ausmacht. Es gibt nun Diskussionen, ob nicht auch die Verwaltung der einzelnen Gerichte mit professionellen Verwaltungsbeamten besetzt werden sollte, so daß sich die Richter auf ihre Aufgabe "Rechtsprechung" konzentrieren können. Dieses Thema wird auf der Strukturkommission diskutiert, die eingesetzt ist, um auch des weiteren die Einteilung der Gerichtsbezirke und die zukünftige Größe der Gerichte festzulegen. Der Präsident des dänischen Richterverbandes glaubt, daß es dabei bleiben wird, daß ein Richter das Gericht leiten wird, jedoch die tägliche Arbeit von Verwaltungsbeamten ausgeführt wird.
Wir werden weiter über die spannenden Veränderungen im Nachbarland berichten!
Carla Evers-Vosgerau (Ri'inArbG Flensburg)