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V. Die ausgewogene Neo-Renaissance-Fassade

Die Arbeit im neuen Strafjustizgebäude begann am 30. September 1882. Durch den Anbau eines Südostflügels 1893/94 und eine Erweiterung 1914 vervollständigte sich das Bild. Diese und andere öffentliche Baumaßnahmen erschöpften die Hamburger Kassen offenbar so sehr, daß man den Drang zum Sparen - auch bei der Justiz - verspürte. Anläßlich der Bewilligung von Mitteln für die Innenausstattung des Erweiterungsbaus von 1914 kam es in der Bürgerschaft zu heftigen Debatten (Abb. 17).

 
 
Abb. 17: "Hamburger Nachrichten" vom 8.1.1914

Dies erhellt, wie die Ausstattung der Justiz auch vor sieben Jahrzehnten schon durch Ärmlichkeit und Kleinlichkeit geprägt war. Der technische Standard der Hilfsmittel blieb weit hinter der allgemeinen Entwicklung zurück und bleibt es auch heute noch. Während heute fast schon jeder Bäckermeister über einen Personal-Computer für seine Büroarbeiten verfügt, werden in vielen Justizbereichen Urteile weiterhin auf ausrangierwürdigen Schreibmaschinen mit abgenutzten Farbbändern geschrieben, Korrekturen der Richter per Hand (!) auf die abzusendenden Durchschriften übertragen oder notfalls unter heftigem Protest der Schreibstube erneut geschrieben, die sich nicht nur gelegentlich für außerstande erklärt, diktierte Protokolle vor Ablauf von mehreren Wochen zu schreiben oder Ladungen rechtzeitig auszufertigen. Von einer halbwegs würdigen Ausstattung der Dienstzimmer kann heute ebensowenig die Rede sein, wie unsere Flure und Gänge ein würdiges Bild zeigen. Das Innere des Strafjustizgebäudes präsentiert sich heute in einem weitgehend schäbigen Zustand, der wie vieles andere ein bezeichnendes Licht auf die Wertschätzung wirft, die diese Stadt für die rechtsprechende Gewalt hegt. Daß die Bürgerschaft heute Debatten über die Kleinlichkeit gegenüber der Justiz und die Ärmlichkeit ihrer materiellen Hilfsmittel führen könnte, wie dies 1914 immerhin noch mit Verständnis geschah, erscheint allerdings unvorstellbar.

Zurück in das Jahr 1882:

Das neue Strafjustizgebäude fand Anklang. Die "ausgewogene Neo-Renaissance-Fassade" gefiel ebenso wie der Figurenschmuck. Hierbei ist zuerst die Justitia zu nennen. Wie alle Hamburger Justitia-Figuren trägt sie keine Augenbinde. Die ist eine deutliche Entscheidung: Justitia soll freien und offenen Blickes abwägen, ihre Waage benutzen und das Urteilsschwert führen. Beides erfordert Verantwortungsbewußtsein und klaren Blick für alle Tatsachen und für die Folgen der Entscheidung. Diese Form der Justitia-Figur ist ebenso gebräuchlich wie diejenige, bei der Justitia zum äußeren Zeichen ihrer Unparteilichkeit, des alttestamentarischen Gebotes, ohne Ansehen der Person zu richten, die Augen verbunden trägt. Zur Bedeutung der Waage als Attribut Justitias hat Kissel eine Fülle von Gedanken zusammengetragen. Das Justitia beigegebene Schwert ist das Zeichen staatlicher Gerichtsbarkeit und des Verbotes der Selbsthilfe, Symbol der Friedenspflicht am Gerichtsort und der Sühne für begangenes Unrecht.

Weiteren Bildschmuck am Strafjustizgebäude bilden die Torwächter, die - wie Albers in seinem Aufsatz "Die Bildwerke am Sievekingplatz" schreibt - dem Eintretenden Respekt vor der düsteren Majestät der Strafrechtspflege einflößen. Wie man sieht, waren nicht alle Motive von dauerhaft gültiger Symbolik. Den Eindruck der Zeitgenossen faßt ein Bericht in den Hamburger Nachrichten aus dem Jahr 1881 zusammen. Der Verfasser nennt das Gebäude "imposant" und resumiert in seinem Bericht anläßlich der Fertigstellung des Untersuchungsgefängnisses:

 

 

<Wir können das vorstehende Referat nicht schließen, ohne mit Anerkennung hervorzuheben, daß die neuen, dem Dienste der Rechtspflege geweihten Baulichkeiten einen ihrem bedeutsamen Zweck würdig entsprechenden und gerade durch die allenthalben streng innegehaltene edle Einfachheit imponierenden Eindruck machen. Die Qualität des zur Verwendung gelangten Materials ist durchwegs vorzüglich und die inneren Einrichtungen erfüllen vollständig die Bedingungen, die vom Stande der Gefängniswissenschaft und gemäß den Anforderungen der neuen Justizgesetzgebung billigerweise gestellt werden können.>