eine Inhaltsangabe zu:
(Der Autor wird zum selben Thema
auf dem
Richtertag in Karlsruhe am 5.10.99
sprechen)
Die spanische Verfasssung von 1978 regelt die Gerichte
als dritte Gewalt.
Sie führte den Allgemeinen Rat der
Gerichtsgewalt (im folgenden: Rat) als Regierungsorgan dieser
Gewalt ein.
Dem Rat steht die Ernennung (insbesondere die Richterschule),
die Beförderung, die Inspektion und das Disziplinarregime der Richter
zu.
Der Rat besteht aus dem Präsidenten des Obersten
Gerichts und 20 Beisitzern.
Die Beisitzer bestehen aus 12 Richtern und 8 weiteren
Juristen; Letztere werden auf Vorschlag der Abgeordnetenkammer bzw. des
Senats ernannt.
Das Wahlsystem hat wegen der Politisierung dazu geführt, daß die Richter in dem Rat ein Organ sehen, das nicht sie, sondern das das Parlament vertritt. Von den 5 spanischen Richtervereinen ist der politisch genehmste im Rat dreimal so stark vertreten wie der größte Richterverein, der dreimal mehr Vereinsmitglieder hat.
(Inhaltsangabe von Wolfgang Hirth)