Daraus ergeben sich folgende Forderungen an PRO BUDGET:
Die im Rahmen von Pro Budget ermittelten Daten dürfen keine Erkenntnisse über die Mittelverwendung einzelner Richter/Staatsanwälte erlauben. Die gelieferten Daten müssen sich daher immer auf eine Mindestanzahl von Personen beziehen, deren Größe noch zu definieren ist.
Die einzelnen Daten dürfen weder an die Justizbehörde noch an andere der Exekutive zuzurechnende Organe weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind aggregierte Daten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das System (z.Zt. SAP R/3 ) solche Dateneinblicke technisch verbietet.