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Erklärung des Vorstandes des Hamburgischen Richtervereins
zu PRO BUDGET
  1. Die Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich der Justiz ist grundsätzlich zu begrüßen, soweit sie dazu dient, die Kostenstruktur der Rechtspflege transparent zu machen.
  2. Eine solche Transparenz sollte zu einer sachgerechteren Bemessung der Haushaltsmittel führen.
  3. Diese Transparenz kann auch eine bessere Verteilung der Finanzmittel innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften ermöglichen.
  4. Jede Steuerung über Kosten findet ihre Grenze im verfassungsrechtlichen Auftrag der dritten Gewalt, das Recht anzuwenden und durchzusetzen.
  5. Der ausschließlichen Steuerung über Kosten steht auch entgegen, dass die Justiz ihre Aufgaben nach Art und Umfang nicht selbst steuern kann, sondern sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesen bekommt, auf die sie selbst keinen Einfluss hat.
  6. Daher verbietet sich die bloße Übernahme rein betriebswirtschaftlicher Modelle.
  7. Solche Modelle sind vielmehr nur anwendbar, soweit sie die Unabhängigkeit der Richter und die Bindung der Staatsanwälte an Recht und Gesetz beachten.
  8. Daraus ergeben sich folgende Forderungen an PRO BUDGET:

8.    Zusammenfassend stellt der Vorstand des Hamburgischen
       Richtervereins folgendes klar: Hamburg, 2. März 2000
Der Vorstand