NJW 1999, 3096
(ein Auszug von Wolfgang Hirth:)
"...
Zwar stimmt der Grundsatz, wonach (nur) schnelles Recht gutes Recht
ist. Doch vergißt man, daß in der freien Wirtschaft eine Produktverbesserung
vielfach nur durch Investitionen erreicht werden kann. Doch gerade die
will man ja vermeiden.
Und nach der Qualität der Entscheidungen wird überhaupt nicht
mehr gefragt, ...
Kurzum: Gegen eine Modernisierung der Justiz hat niemand etwas. Aber: Begriffe wie 'outputorientierte Produktivität' oder 'Produktionssteigerung' haben hier nichts zu suchen.
Iustitia sollte in diesem Fall schnell ihre Binde abnehmen und erkennen, wer ihr am Zeug flicken will. Niemand anderes als die zweite Gewalt ist es. Ohnehin legt sich die Exekutive dann besonders stark ins Zeug, wenn es darum geht, richterliche Freiheiten zu beschneiden. Die mangelnde Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln, für die ja die Exekutive verantwortlich zeichnet, läßt, wie es jüngst der Präsident des VG Berlin formulierte, vielfach die Gerichte als 'nachgeordnete Behörden der Justizverwaltung' erscheinen. Umgekehrt ist es richtig.
Nicht nur die Richter selbst sollten aufmerksam und kritisch verfolgen,
was hier passiert. Auch die als 'Kundschaft' bezeichneten Rechtssuchenden
müßten eigentlich schnell erkennen, daß es um nichts anderes
geht, als wieder einmal 'Recht Light' zu 'verkaufen', und dies noch möglichst
zum 'Discountpreis'."