An alle

Richterinnen und Richter

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

der Freien und Hansestadt Hamburg                                        Hamburg, 27. November 2009



 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Oktober 2008 habe ich Sie angeschrieben und darauf verwiesen, dass nach Auffassung des Deutschen Richterbundes, der sich der Hamburgische Richterverein angeschlossen hat, unsere Besoldung nicht mehr amtsangemessen ist. Trotz der inzwischen erfolgten Anpassung besteht der Umstand fort, dass die derzeit gezahlten Bezüge nicht mehr unserem Amt entsprechen. Im ganzen Bundesgebiet sind deshalb Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die unterschiedliche Verfahrensstadien erreicht haben. Einige Verwaltungsgerichte haben die Verfahren ausgesetzt, weil in ähnlich gelagerten Fällen Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

In Hamburg haben die Anträge für das Jahr 2008 das Klageverfahren noch nicht erreicht. Dies wird aber in Kürze der Fall sein. Es ist mit dem Personalamt verbindlich abgesprochen worden, in drei Fällen Musterverfahren zu führen. Die übrigen Verfahren werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhen.

Da die Anträge auf angemessene Besoldung nur für das Jahr gelten, in dem sie gestellt worden sind, ist vor Ende 2009 ein weiterer Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, um die geltend gemachten Ansprüche zu aktualisieren. Mit dem Personalamt ist abgesprochen, dass die Folgeanträge sofort im Hinblick auf die Musterverfahren ruhend gestellt werden.

Ausdrücklich möchte ich erneut darauf verweisen, dass mit der Antragstellung ein Kostenrisiko nicht verbunden ist.

Wer allerdings keinen Antrag stellt, erhält im Falle des Obsiegens der Kläger und Antragsteller keine Gehaltsnachzahlung.

Die Anträge bitte ich schnellstmöglich persönlich unterschrieben an die Geschäftsstelle des Hamburgischen Richtervereins zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schaberg