– DIE VORSITZENDE –
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einige von Ihnen hatten bereits angefragt, ob die bisher gestellten Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung auch das Jahr 2021 erfassen. Das ist aus unserer Sicht nicht so, vielmehr dürfte es erforderlich sein, einen derartigen Antrag in jedem Jahr erneut zu stellen.
Anbei dürfen wir Ihnen daher einen Formulierungsvorschlag für das Jahr 2021 übersenden.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf die aktuellen Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, der in zwei beamtenrechtlichen Verfahren festgestellt hat, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach (VGH Kassel, 30.11.2021, Az.: 1 A 863/18, 1 A 2704/20).
Mit freundlichem Gruß
Heike Hummelmeier