19.12.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
was wäre eine besinnliche Vorweihnachtszeit ohne das leidige
Besoldungsthema …
Ende letzter Woche erhielten wir die Nachricht, dass das Personalamt eine
neue Welle von Ablehnungsbescheiden hinsichtlich der Anträge auf amtsangemessene
Besoldung für das Jahr 2021 versandt hat. Bei vielen Empfängern stößt der
Ablehnungsbescheid auf Unverständnis, da es sich offensichtlich erneut um einen
Muster-Bescheid handelt, der alle Arten von Besoldungsanträgen abdecken soll und
sich leider nicht mit dem konkreten Einzelfall beschäftigt.
Wir gehen ungeachtet der für das Jahr 2021 zwischenzeitlich gezahlten
Angleichungszulage davon aus, dass die Hamburger Besoldung nach wie vor nicht
amtsangemessen ist und haben unseren Muster-Widerspruch aus dem Jahr 2020
daraufhin angepasst.
Wer Widerspruch erheben möchte, kann das in der Anlage beigefügte
aktualisierte Muster verwenden.
Das Formular ist auf Ihre Gegebenheiten, ggf. auch auf den Zeitpunkt der
Einstellung anzupassen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass das Personalamt den
Eingang des Widerspruchs bei Ihrer Personalstelle nicht als ausreichend
anerkennt, maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Personalamt selbst.
Damit wir als Hamburgischer Richterverein einen Überblick über die Widersprüche
behalten, würden wir uns erneut freuen, wenn Sie uns über die Einlegung eines
Widerspruchs kurz informieren (gern per Mail an mich).
Mit den besten Wünschen für eine schöne Weihnachtszeit, herzliche Grüße
Hamburgischer Richterverein e.V.
Für den Vorstand
Nicole Geffers