einige von Ihnen haben
inzwischen auf den Antrag auf amtsangemessene Besoldung und den dazu
eingelegten Widerspruch einen Teilwiderspruchsbescheid erhalten, mit dem das
Verfahren für die Jahre 2013 bis 2019 ausgesetzt und der Widerspruch im
Übrigen zurückgewiesen wurde.
Wir halten den Inhalt des Teilwiderspruchs nicht für überzeugend und
sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Forderung nach
amtsangemessener Besoldung gerechtfertigt ist - auch für das Jahr 2020.
Selbstverständlich muss jede(r) Einzelne von Ihnen für sich entscheiden, ob
Sie Ihren Anspruch auf amtsangemessene Besoldung weiterverfolgen möchten und
gegen den Widerspruchsbescheid den Klageweg beschreiten. Nur dann können Sie
Ihre Rechte für das Jahr 2020 wahren, für das der Senat selbst offenbar die
Auffassung für naheliegend hält, dass die Anträge rechtzeitig gestellt sind
und dass die aktuelle Hamburger Besoldung womöglich nicht den Anforderungen
einer amtsangemessenen Besoldung entspricht.
Wir hatten Ihnen
bereits angekündigt, dass wir Sie auch in den anstehenden Verfahren
unterstützen werden und haben dazu die in der Anlage beigefügte
Musterklage
formuliert, die Sie selbstverständlich gern verwenden können. Bitte beachten
Sie, dass in der Klage zum Teil Ihre persönlichen Besonderheiten, wie zum
Beispiel Besoldungsgruppe, Familienstand etc. noch einzupflegen sind.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über die Klagerhebung informieren
würden, damit wir weiterhin einen Überblick über die laufenden Verfahren
behalten.
Herzliche Grüße