Die niederländischen Richter sollen nach einem jüngst veröffentlichten Plan der niederländischen Regierung ihre Tätigkeit effizienter als bisher ausüben. Zu diesem Zweck sollen künftig finanzielle Zuwendungen an die Justizbehörden von deren Leistungsfähigkeit abhängig gemacht werden. Grundlage der Bemessung von staatlichen Zuweisungen an die Gerichte wird danach die Zahl der abgeschlossenen Prozesse darstellen. Bislang bildeten Kriterien wie die Zahl der Mitarbeiter sowie die Fläche der verfügbaren Büroräume die Berechnungsgrundlage. Der Vorschlag der Regierung stieß bei Gerichtspräsidenten überwiegend auf ein positives Echo. Gerichte, hieß es, die eine relativ große Anzahl von Verfahren zu bewältigen hätten, könnten auf diese Weise eine bessere finanzielle Ausstattung erhalten.
Anmerkung von Wolfgang Hirth:
In Deutschland gibt es den Bundespensenschlüssel, der angibt, wieviele
Sachen ein Richter pro Jahr zu bearbeiten hat. Aus der Zahl der bei einem
Gericht eingehenden Sachen läßt sich so ermitteln, wieviele
Richter das Gericht braucht. Da die Kosten eines einzelnen Richters bekannt
sind, läßt sich so ermitteln, wieviel Personalkosten ein Gericht
benötigt. Der so ermittelte Betrag wird den Gerichten in Deutschland
nicht einmal annähernd zur Verfügung gestellt. Man könnte
sich also nur freuen, wenn auch die deutsche Justiz "nach ihrer Leistungsfähigkeit"
bezahlt würde (vgl. näher
Hirth, MHR 2/97).
Kaum einen Unterschied zu den Niederlanden macht es aus, dass man dort
die abgeschlossenen Prozesse zur Bemessungsgrundlage machen will
(der deutsche Pensenschlüssel stellt auf die Zahl der eingegangenen
Sachen ab), denn alle eingegangenen Sachen werden erledigt.