1.
Das Bundesverfassungsgericht hält seit 2 Wochen auf der Homepage
www.bundesverfassungsgericht.de
seine sämtlichen Entscheidungen (seit 1998) im Volltext vor. Jene
Homepage hat zwar keine eigene Suchfunktion, aber über allgemeine
Suchmaschinen wie www.altavista.com
dürfte das kein Problem sein.
2.
Der Europarat hat eine "European Charter
on the statute for judges" entwickelt, in der für alle Richter
europäischer Staaten bestimmte Statusgarantien postuliert werden.
3. Justizrat
In Italien und Spanien gibt es jeweils
einen nationalen Rat für die Rechtsprechung; als eines der obersten
Verfassungsorgane soll er die Eigenständigkeit der Rechtsprechung
sichern. In den Niederlanden soll dies 2002 eingeführt werden.
Im Vorstand des DRB wird derzeit geprüft, ob derartiges auch in
Deutschland angestrebt werden soll.
4. Mäurer (Bremer Staatsrat) zum Personalbedarf:
Es sind neue Instrumente zur Personalbedarfsrechung zu entwickeln und
dabei "Normen zu setzen, die uns in die Lage versetzen, sie gegenüber
dem Haushaltsgesetzgeber einzuklagen". Wenn dies auf Bundesebene zu lange
dauert, dann muß Bremen überlegen, ein Pilotprojekt zu machen.
5. Mackenroth (stellv. Richterbundsvorsitzender)
zum Neuen Steuerungsmodell:
Ihre Rechenschaft über die Mittelverwendung sollten die Gerichte besser gegenüber einer unabhängigen Institution statt gegenüber Justizminister oder Finanzminister ablegen müssen.
Den Nährboden für Gerede ("faule Richter") hat die Verwaltung bereitet, weil sie keine Personalbedarfsberechnung mehr vornimmt.
Letztlich ist das Gerichtspräsidium die Stelle, die in erster Linie beurteilen kann, welche Mittel für den Gerichtsbetrieb erforderlich sind.
Bei Richtern dürfen die Grenzen der Mitbestimmung nicht so eng gezogen werden wie in der Verwaltung, weil Richter nicht weisungsabhängig sind. Die Mitbestimmung und Selbstverwaltung muß allerdings auch stärker als bisher genutzt werden. Insbesondere müssen einerseits Mißstände auch öffentlich gemacht werden, andererseits müssen Kompromisse mit der Verwaltung getroffen werden, die der Verwaltung "schmackhaft" zu machen sind. In Schl.-Holstein wurde auf diese Weise erreicht, dass über eine vereinbarte Grenze hinaus keine Stellenstreichungen vorgenommen werden.
Goll (Justizminister BW):
In BW wird nur eine kleine unkomplizierte Kosten- und Leistungsrechnung
gemacht.
Debusmann (PräsOLG Hamm):
Es fehlt eine Kosten-/Nutzenanalyse für die Frage, ob das NSM
eingeführt werden soll.
Geiß (PräsBGH):
Im Rahmen des NSM muß die Richterschaft es in der Hand haben
zu definieren, was Qualität ist und welche Mittel erforderlich sind,
um diese Qualität zu gewährleisten.
Rupert Scholz (Vors. des Rechtsausschusses des BT):
Natürlich muß die Justiz effektiv arbeiten, aber die Effektivitätsbestrebungen dürfen nicht dazu führen, dass von außen in die Rechtsprechung eingegriffen wird.
Die Aufgabenerfüllung der Justiz darf nicht davon abhängen, ob das Budget dies erlaubt. Das ist bei Polizei und Justiz anders als in anderen Ressorts, weil es hier um klassische Hoheitsaufgaben geht.
Unabhängigkeit beinhaltet auch Selbstkontrolle. Dies zeigt zugleich, dass die Justiz selbst zu beurteilen hat, ob sie effektiv ist.
Wenn man die Justiz nicht in erster Linie unter monetären Gesichtspunkten sehen darf, dann darf die Justiz allerdings gegen die Ausgliederung von exekutivischen Bereichen (wie z.B. des Handelsregisters) auch nicht mit dem Argument kommen, dieser Bereich schreibe schwarze Zahlen.