Die Zivil-Richter beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) schaffen statistisch betrachtet pro Kopf mehr Verfahren (ohne Familiensachen) als im Bundesdurchschnitt andere OLG-Kollegen. Darauf wies das OLG jetzt hin.
Danach erledigte ein OLG-Richter im Jahr
1998 insgesamt 86,5 Zivilverfahren, der Bundesdurchschnitt lag bei
74,4,
1997 insgesamt 79,6 Verfahren, der Bundesdurchschnitt lag bei 73,6
Verfahren.
Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht unlängst gerügt, dass ein Verfahren beim OLG fast drei Jahre nicht bearbeitet wurde.
Unterdessen hat der rechtspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Professor Ulrich Karpen, angekündigt: Die CDU wolle in den bevorstehenden Haushaltsberatungen über eine Aussetzung der geplanten Streichung von Richter- und Staatsanwaltschaftsplanstellen abstimmen lassen. neh"
(Hamburger Abendblatt vom 4./5. Dezember 1999; Abschrift gefertigt von Wolfgang Hirth)