"... Zu 1.
Wir sind rund 15 Journalisten, print und tv, die in der aktuellen
Berichterstattung, schwerpunktmäßig Innen und Justiz, arbeiten.
Unseren Berufsverband, den Deutschen Journalistenverband, DJV, haben wir
ebenfalls gebeten, sich der Sache anzunehmen.
Zu 2.
Die Einschränkungen bemerken wir insbesondere, da wir bundesweit
mit den Schwerpunkten Justiz und Innen berichten. Durch die restriktiven
Hamburger Fotografier- und Drehgenehmigungen ist es uns - anders als in
anderen Bundesländern - nicht möglich, vor Beginn einer Verhandlung
Bilder aus einem Gerichtssaal zu bekommen.
Während der laufenden Verhandlung darf nicht in den Saal hineingefilmt werden, so dass in der Öffentlichkeit oft der Eindruck entsteht, dass Angeklagte mehr als Opfer und Zeugen vor Veröffentlichung geschützt werden. Dies hören wir immer häufiger, wenn wir zum Beispiel mit Zuschauern nach Verhandlungen sprechen. Zeugen und Opfer gehen bei öffentlichkeitswirksamen "Fällen", zum Teil arg bedrängt durch Fotografen und Kameraleute, durch ein Spalier, das eher einem Spiessrutenlaufen gleicht.
Ich will jetzt nicht zurückgehen auf Verfahren wie zum Beispiel Vera Brühne, damals war sogar der Richterspruch tatsächlich öffentlich - vor laufenden Kameras. Dieser Zustand ist sicherlich auch nicht wünschenswert. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel aus der vergangenen Woche:
Wegen der Tötung eines Kindes wurde in Stendal ein Mann verurteilt.
Vor der Urteilsverkündung, nachdem der Angeklagte den Saal betreten
hatte, war den Medienvertretern (Bildberichterstattung) für kurze
Zeit das Drehen und Fotografieren gestattet worden.
Oder denken Sie an den Thomy-Erpresser in Frankfurt - dito. Vergleichen
Sie die Hamburger "Fälle", z.B. Erpressung Beiersdorf, mutmaßlicher
Doppelmörder Zantop, Olaf Röttger, dann werden die Einschränkungen
sehr deutlich. Interviews mit Richtern sind dann noch ein gesondertes Thema.
...
Mit freundlichen Grüssen
Gita Ekberg"