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Berlin: Montag, 27. November 2000 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr (298)
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Recht/Gesetzentwurf
Bundesrat kritisiert Kosten vorgesehener Reform des Zivilprozesses
Berlin: (hib/BOB) Zur Reform des Zivilprozesses hat die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf (14/4722) vorgelegt.
Die Vorlage ist im Wesentlichen identisch mit einem dem Parlament bereits
vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
(14/3750) zur gleichen Problematik. Eine der Ausnahmen betrifft Änderungen
des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Kritik übt unterdessen der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu
dem Reformvorhaben. Entgegen den Regierungsangaben würden auf die
Länder "erhebliche Mehrkosten" zukommen, so die Argumentation.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen, wie etwa vertiefte Tatsachenfeststellungen
in der ersten Instanz, würde das Verfahren deutlich personalintensiver.
"Massive zusätzliche Belastungen" entstünden dadurch, dass die
landgerichtlichen Berufungen an die Oberlandesgerichte verwiesen werden
sollen.
Um ihre Aufgaben künftig besser bewältigen zu können,
müssten die bei den Landgerichten eingesetzten Berufungsrichter an
die Oberlandesgerichte versetzt werden, heißt es weiter.
Dies setze Stellenhebungen voraus und verursache zusätzliche Baukosten.
Für eine personelle Verstärkung der Amtsgerichte stünde
damit kein einziger Richter zur Verfügung.
Hinzu kämen zumindest in den Flächenländern erhöhte
Prozesskostenhilfeausgaben wegen der weiteren Entfernungen zu den Oberlandesgerichten,
so der Bundesrat.
Diese Mehrbelastungen würden durch die vorgesehenen Entlastungen
wie beispielsweise das Zurückweisungsverfahren in der Berufungsinstanz
oder den verstärkten Einzelrichtereinsatz in der ersten Instanz nicht
kompensiert.
Sie seien für die Länder angesichts der Lage der öffentlichen
Haushalte nicht verkraftbar. Der Bundesrat fordert deshalb die Regierung
auf, ihren Entwurf zu überarbeiten und dem Gebot der Kostenneutralität
zu entsprechen.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung diese Auffassung
zurück. Die Reform des Zivilprozesses lasse sich vielmehr ohne zusätzliche
Belastungen für die Länderhaushalte umsetzen.
Die beabsichtigten Änderungen in der Rechtsmittelinstanz und der
verstärkte Einsatz von Einzelrichtern beim Landgericht erster Instanz
setzten vielmehr Richterarbeitskräfte frei, welche die reformbedingten
Mehrbelastungen der ersten Instanz bei weitem überstiegen.
Diese Mehrbelastung falle keineswegs so dramatisch aus, wie vom Bundesrat
befürchtet, erklärt die Regierung.
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