OLG, 19. September 2001

Mahnantrag online

Das Amtsgericht Hamburg bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ab sofort den Service, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides per Internet zu erstellen. Ab Anfang 2002 können die so ausgefüllten Anträge dann auch elektronisch an das Amtsgericht Hamburg gesandt werden. Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg Dr. Heiko Raabe: "Der elektronische Mahnantrag ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine bürgerfreundliche Justiz und der Einstieg des Amtsgerichts in den elektronischen Rechtsverkehr".

Elektronischer Mahnantrag

Über die Internet-Adresse https://194.95.254.50/optimahn/index.htm kann ein elektronischer Mahnantrag geöffnet werden. Der Antragsteller erhält je nachdem, an welcher Stelle des Formulars er sich gerade befindet, verständliche Hilfen beim Ausfüllen des ansonsten nicht ganz einfachen Formulars. So kann auch der in rechtlichen Angelegenheiten Unerfahrene fehlerfrei und schnell einen Mahnantrag ausfüllen. Danach muss der Antrag zur Zeit noch auf das vorgeschriebene und in jedem guten Schreibgeschäft erhältliche Formular gedruckt und an das Amtsgericht gesandt werden. Aber nicht mehr lange!

Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr

Ab Anfang 2002 wird das Papier überflüssig. Die Bürgerinnen und Bürger können dann ihre am häuslichen PC erstellten Mahnanträge auch auf elektronischem Weg an das Amtsgericht übermitteln. Voraussetzung dafür ist nur der Besitz einer Chipkarte (elektronischer Ausweis). Dadurch wird sichergestellt, dass die Identität des Antragstellers zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erhalten. Hiermit kann er dann - notfalls mit staatlicher Hilfe (z.B. einem Gerichtsvollzieher) - für den zwangsweisen Einzug seines Anspruchs sorgen (Zwangsvollstreckung). Das Mahnverfahren ist besonders für die Geltendmachung von Geldforderungen geeignet, in denen nicht zu erwarten ist, dass vom Antragsgegner Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden. Auf diese Weise soll für beide Streitparteien ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren vermieden werden. Weitere Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren befinden sich unter der oben genannten Internet-Adresse.

Automatisiertes Mahnverfahren in Hamburg

Hamburg hat im Jahre 1995 das automatisierte Mahnverfahren eingeführt. Seit dem werden die Mahnverfahren computergestützt vom Amtsgericht bearbeitet. Das ist eine erhebliche Erleichterung für das zweitgrößte Gericht in der Bundesrepublik, da es pro Jahr mehr als 500.000 Mahnbescheide erlässt. Der überwiegende Teil davon stammt von wenigen großen Firmen, die ihren Sitz in Hamburg haben. Deren Mahnanträge werden auch heute schon auf elektronischem Wege an das Amtsgericht übermittelt. Diesen Service kann ab Anfang 2001 jeder Antragsteller über das Internet nutzen.

Die durchschnittlich 2.000 Mahnanträge pro Tag werden danach vollautomatisch verarbeitet. Die Mahnanträge werden automatisch auf ihre Vollständigkeit geprüft, anschließend die Mahnbescheide gedruckt und sodann über eine Poststraße im Landesrechenzentrum ohne manuelle Eingriffe verschickt.

 
Rückfragen:
Sabine Annette Westphalen
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