STREIT UM DIE BEFÖRDERUNG DER FINANZRICHTERIN BARBARA STAIGER
Es ist nicht Aufgabe des Hamburgischen Richtervereins, schwebende Verfahren zu kommentieren. Werden jedoch Richter in der Öffentlichkeit angegriffen, ist eine Stellungnahme unabwendbar.
Der Hamburgische Richterverein weist mit gebotenem Nachdruck jede Unterstellung zurück, Richter würden Entscheidungen aus sachfremden Erwägungen treffen.
Insbesondere die an Diffamierung grenzende Behauptung, die an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beteiligten Richter hätten einer Intrige eines Kreises der Richterschaft die Hand gereicht, kann in keiner Weise hingenommen werden. Mit dieser Äußerung wird vorgespiegelt, dass sie ihre Entscheidung jenseits von Recht und Gesetz zum Nutzen bestimmter Interessen getroffen hätten.
Eine derartige Äußerung ist um so entschiedener zurückzuweisen, weil Rechtsanwalt Strate nicht nur ein zurecht bekannter Strafverteidiger ist, sondern auch als Mitglied des Richterwahlausschusses an der Wahl der Richterin Staiger beteiligt war. Dieser Umstand hätte ihn zu besonderer Zurückhaltung verpflichten müssen.
Gerhard Schaberg
Stellvertretender Vorsitzender
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Gerhard Schaberg
Landgericht Hamburg
428 43 2205/2393